fullscreen: Lehrbuch der Weltgeschichte

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Erster Zeitraum. II. Abschnitt. 
Verbündeten halten zu können. Karl V. versöhnte sich nun mit dem 
Papste Paul 111. und schloss insgeheim mit dem Herzoge Moritz 
von Sachsen, dem Besitzer der albertinisch-sächsischen Länder, welcher 
zwar Protestant, aber nicht zum schmalkaldischen Bunde getreten war, 
eine Uebereinkunft, nach welcher Moritz mit dem böhmischen Könige 
Ferdinand am Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen die Reichs- 
acht vollziehen und das Land desselben nehmen sollte. Der erschrockene 
Kurfürst eilte, sein Land zu decken, mit seinen Truppen nach Hause, 
gewann in Kurzem seine Staaten wieder und auch außerdem einen be¬ 
deutenden Theil von den Ländereien des Herzogs Moritz. Aber er hatte 
auch dadurch das Bundesheer dcrmaaßen geschwächt, dass es dem Kaiser 
leicht wurde, dasselbe zurückzutreiben, und die Bundesglieder zur Unter¬ 
werfung zu zwingen. Im Frühjahre 1347 fiel Karl V. über Böhmen 
in Sachsen ein, und stieß am 24. April bei Mühlberg an der Elbe 
auf den Kurfürsten, welcher geschlagen, nach muthiger Gegenwehr ver¬ 
wundet und gefangen wurde. Der Kaiser sprach nun über den gefange¬ 
nen Johann Friedrich das Todesurtheil aus, welches dieser, eben mit 
dem gleichfalls gefangenen Landgrafen Philipp von Hessen Schach spie¬ 
lend, entschlossen und gefasst anhörte. Er erwiderte nur: „Ich hätte 
wohl geglaubt, Kaiserliche Majestät würden gnädiger mit mir ver¬ 
fahren," und spielte dann ruhig fort. Indessen wurde das Todesurtheil 
wieder zurückgenommen, der Kurfürst musste aber im Lager vor Witten¬ 
berg auf seine Reichswürden und auf seine Länder verzichten (diese Länder 
erhielt nebst der Kurwürde Moritz) und dem Kaiser als Gefangener folgen. 
Der schmalkaldische Buird war also aufgelöst. Der Kaiser fing 
nun an, auf den Reichstagen mehr zu herrschen als zu regieren, und 
machte dadurch die deutschen Fürsten für ihre Freihcil besorgt. Dazu 
kam, dass er den Protestanten — der Kaiser, ein katholischer Fürst — 
eine vorläufige Religionsnorm (das sogenannte Interim) vorschrieb. 
Da warf sich der bis jetzt in einem ziemlich zweideutigen Lichte erschie¬ 
nene Kurfürst Moritz zum Retter der deutschen Reichsfreiheit und des 
Protestantismus auf. Moritz schloss nämlich insgeheim einen Bund 
mit Heinrich II. von Frankreich und mit mehrern deutschen Fürsten, 
überfiel im Frühjahre 1552 so unverhofft den eben krank liegenden 
Kaiser in Jnsbruck, dass dieser sich nur durch die schleunigste Flucht 
nach Villach retten und so der Gefangenschaft entgehen konnte. Durch 
dieses Verfahren wurde am 2. August 1332 der Passauer Vertrag 
bewirkt, welcher den Protestanten völlige Religionsfreiheit zuficherte, die 
man ihnen auch drei Jahre später durch den Augsburger Religions- 
frieden bestätigte. Moritz aber war zur Zeit dieser Bestätigung schon 
in der Schlacht bei SieversHausen (1333), wahrscheinlich durch 
Meuchelmord, gefallen. 
Während Karl V. in Deutschland so durch Religionsstreitigkelten 
beschäftigt war, gelang es Heinrich II. von Frankreich, bedeutende
	        
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