Full text: (Für das zweite Schuljahr) (Band 1, [Schülerband])

Vorwort zur zweiten Äuüage. 
e?>as Lesebuch für höhere Mädchenschulen, zu dessen Herausgabe die Unterzeichneten 
sich vereinigt haben, besteht aus sechs Teilen. Die drei ersten Teile sind für das 
zweite, dritte und vierte Schuljahr berechnet, der vierte Teil enthält den Lesestoff für 
das fünfte und sechste, der fünfte für das siebente und achte, der sechste für das neunte 
und zehnte Schuljahr. Dieser sechste Teil umfaßt zwei Bände, und zwar bietet Ab¬ 
teilung A eine Sammlung poetischer Stücke des achtzehnten und neunzehnten Jahr¬ 
hunderts für das neunte Schuljahr, während Abteilung 6 eine Reihe wertvoller 
Lesestücke aus verschiedenen Perioden der deutschen Dichtung enthält, um sowohl in 
den Fortbildungskursen wie in dem letzten Schuljahr der zehnstufigen Anstalt in die 
Literaturkunde einzuführen. Der Aufbau des ganzen Werkes ist so eingerichtet, daß 
mit dem fünften Teile, also im achten Schuljahre, ein gewisser Abschluß erreicht wird, 
um den Bildungsbedürfnissen derjenigen Schülerinnen zu genügen, welche mit diesem 
Schuljahre die Schule verlassen. — In Befolgung dieses Grundgedankens eignet sich 
unser Werk in seinen fünf ersten Teilen zugleich auch für den Gebrauch in Bürger- 
Mädchenschulen oder Mittelschulen. 
Alle Teile unseres Lesebuches stehen auf dem Boden der „Bestimmungen über 
das Mädchenschulwesen vom 31. Mai 1894." 
Inhaltlich lehnt sich das Werk, soweit dies bei der Verschiedenheit der Ausgaben 
möglich ist, an das im gleichen Verlag erschienene, viel gebrauchte und bewährte 
Lesebuch für höhere Lehranstalten, begründet von Hopf und Paulsiek an, das der 
eine von uns beiden, Rektor Muff, in seinen drei ersten Teilen neu bearbeitet und 
im Anschluß an diese Erneuerung selbständig fortgesetzt hat. 
Die Grundsätze für Auswahl und Gruppierung des Stoffes hat der andere 
Herausgeber, Direktor Dammann, in seinem Unterrichtsplane „Die höhere Mädchen¬ 
schule" (Seite 258—269) ausführlich dargelegt. 
Maßgebend sink» besonders folgende Punkte gewesen: 
1. Das Lesebuch soll in seinen einzelnen Teilen der geistigen Entwicklungsstufe 
der Schülerinnen entsprechen. 
2. Es soll reich und deutsch in seinem Inhalt sein, also ein möglichst getreuer 
Ausdruck des Geisteslebens unseres Volkes und deshalb in sorgsamer Auswahl namentlich 
solche Stücke in gebundener und ungebundener Form bieten, welche sich auf das Vater¬ 
land, die Geschichte des deutschen Volkes und die deutsche Eigenart beziehen. 
Es bringt daher in den Teilen für die Unter- und Mittelstufe die besten deutschen 
Märchen, Sagen und Kinderlieber, gute Schilderungen des deutschen Landes und 
Volkes und Charakterbilder deutscher Männer und Frauen. 
In der Oberstufe werden unter andern vaterländischen Stoffen das Nibelungenlied 
und die Gudrun auszugsweise in den trefflichen Übersetzungen von Kamp und Vogt 
dargeboten und zwar den Maibestimmungen entsprechend im siebenten Schuljahre. 
3. Das Lesebuch hat der Natur und Bestimmung der weiblichen Jugend sowie der 
Forderung Rechnung zu tragen, daß in der Mädchenschule der deutschen Sprache eine
	        
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