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Kler ne lien (angeblich 4000 oder 2000) besetzen (506). Nur 
gegen das seemächtige Aegina, das durch Kaperei und Einfälle 
den Wohlstand schädigte, konnte Athen noch keinen entscheiden¬ 
den Schlag führen. Den Plan, den herbeigerufenen Hippias mit 
Waffengewalt wieder zum Herrn des in der Freiheit sich kräftig 
entfaltenden Athens zu machen, mussten die Spartaner, da die 
Korinthier im Bundesrat widersprachen, aufgeben. 
Die attischenKleruchien dienten sowohl der Sicherung der athe¬ 
nischen Herrschaft, als der Versorgung von Bürgern (gewöhnlich Theten, 
manchmal auch Zeugiten) mit Land, was dann auch die Zahl der zum Hopliten- 
dienst Verwendbaren vermehrte. Für die Kleruchen blieb ihre Zugehörigkeit 
zu den Abteilungen der Bürgerschaft unverändert. Sie mussten in der Regel 
bei ihrem Gute, über das der Staat das Obereigentum hatte, verbleiben und 
trugen die finanziellen und militärischen Pflichten der Bürger mit. Bildeten 
ihre Güter im eroberten Gebiet eine zusammenhängende Markung, so waren 
sie zu einer Gemeinde vereinigt, die nach athenischem Muster eingerichtet, 
aber in der Gerichtsbarkeit zu Gunsten der athenischen beschränkt war, ihre 
militärischen Oberbeamten von Athen erhielt und auch sonst von Athen be- 
vogtet wurde. 
Mit seiner Reform bezweckte Kleisthenes vor allem, dass 
Macht und Einfluss der alten Adelsgeschlechter, soweit sie auf 
der alten Gliederung des Volkes oder Landes beruhten, gebrochen 
und dass den landschaftlichen Parteien der letzten Jahrzehnde 
die Grundlage entzogen werde. Deshalb nahm er den alten 
Phylen1) alle politischen Rechte und Leistungen; als religiöse 
Verbände liess er sie unangetastet. An ihre Stelle setzte er 
10, ganz nach dem Wohnsitz der Bürger gebildete („topische“), 
Phylen; diese wurden als vorgebliche Blutsverbände nach 
Heroen benannt, die das delphische Orakel auswählte. Als 
unterste Verwaltungskörper schuf er Deinen von verschiedener 
x) Von diesen 4 ionischen Phylen: Geleonten, Aigikoreis, Argädeis, 
Hopleten ist schon die Bedeutung der Namen strittig. (Geleonten die Glänzen¬ 
den? die Landbauer? Aigikoreis die Ziegenhirten? Argadeis Handwerker? 
Ackerer? die Lichten? Hopleten die Gewaffneten?) Ueber Entstehung und 
Alter, über ursprüngliche Bedeutung (ob nur eine Einteilung der Bürgerschaft 
bezw. des Adels oder zugleich eine Einteilung des Landes, bei der die Namen 
aus der gesellschaftlichen Stellung der meisten Bewohner geschöpft wären) und 
über die ursprüngliche Erstreckung dieser Einteilung (ob nur die Eupatriden 
oder auch die zwei ändern Stände umfassend), ist ebensowenig Uebereinstim- 
mung vorhanden und ein sicheres Urteil möglich. Jede der 4 Phylen zerfiel 
in 3 Phratrien (Brüderschaften), jede Phratrie schematisch in 30 Ge¬ 
schlechter, jedes Geschlecht in 30 Familien oder Männer. Den 
Phratrien gehörten jedenfalls schon vor Solon auch Nichtadelige an; durch 
die Kleisthenische Ordnung wurden sie, da ihnen die Aufsicht über die Rein¬ 
heit der Abstammung und die Rechtmässigkeit des angeborenen Bürgerrechts 
zustand und sie eine Bürgerliste führten, sowie auch die Anklage für einen 
ermordeten Bürger, der ohne Verwandte war, zu erheben hatten, gezwungen, 
alle Bürger, auch die Neubürger, aufzunehmen.
	        
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