Dritter Zeitraum.
Das deutsche Reich vom Beginn der fürstlichen Landeshoheit
bis zur Reformation, 1256 — 1517.
§• 14.
Das Interregnum in Deutschland, 1256—1273.
Da nach Wilhelm's Tode der Papst (Alexander IV.) die Wahl
Konradin's bei Strafe des Bannes verboten hatte, so wählte ein
Theil der bestochenen deutschen Fürsten dert.reichen Grafen Richard
von Eornwallis, den Bruder des Königs (Heinrich III.) von
England, Andere den König Alfons X. von Kastilien, Enkel
des Hohenstaufen Philipp (s. die Stammtafel S. 47). Richard
wurde in Aachen gekrönt und kam viermal nach Deutschland, wo er
jedoch nur ein Viertheil seiner 15jährigen Regierung (1257 — 72)
zubrachte, und wo sich seine Wirksamkeit nicht über das Flußgebiet
des Rheines hinaus erstreckte. Alfons kam gar nicht nach Deutschland.
Untergang der Hohenstaufen. Konrad IV. hinterließ den
unmündigen Konradin, dessen Oheim Manfred die Reichsverwesung
übernahm, sich aber auf ein voreiliges Gerücht von Konradin's Tode
selbst die Krone von den Reichsständen ohne Einwilligung seines
Oberlehnsherrn, des Papstes, übertragen ließ. Daher verlieh der
von ihm bedrohte Papst (Urban IV.) das Reich dem Grafen Karl
von Anjou, Bruder des Königes Ludwig des Heiligen, als päpst-
liches Lehen, und Manfred verlor durch den Verrath seiner Barone
in einer Schlacht bei Benevent Thron und Leben 1266. Auf die
wiederholten Einladungen der Ghibellinen zog der 16jährige Konrad
mit einem Heere nach Italien, um Karl von Anjou zu vertreiben.
Bei dem Mangel einer umsichtigen Anführung wurde sein bunt zu-
sammengesetztes, wiewohl an Truppenzahl überlegenes Heer bei Ta-
gli acozzo (oder Scurcola) geschlagen, er selbst auf der wilden Flucht