126 Drittes Kap. Von den außergermanischen Neichen.
was Aragonien in Languedoc sonst besessen oder angesprochen; er kaufte die
Grafschaft Ma^on, und zog jene von Perche als heimgefallen zum Kron-
gutc ein. Auch erwarb er Boulogne. Mit England ward ein Vertrag
geschlossen (1239), wornach der englische König gegen Vcrzichtleistung auf
alles Uebrige zum Herzoge von Guienne und zum Pair von Frankreich er¬
klärt ward. Endlich ward auch die Grafschaft Provence durch die Vermäh¬
lung Karl's von Anjou, Bruders des Königs, mit der Erbin Beatrix
an's königliche Haus gebracht, so wie Bourbon durch einer andern Beatrix
Vermählung mit Ludwig's jüngstem Sohne, Robert von Clermont.
So glücklich vermehrte Herrschaften und das ganze französische Reich ver¬
waltete der heilige Ludwig mit Weisheit und Kraft. Ein vortrefflicher
König, nur durch Frömmelei hie und da mißleitet. In mehreren Kriegen
mit aufrührerischen Vasallen behauptete er des Thrones Majestät standhaft und
glücklich, und heiligte seine Gewalt durch Gerechtigkeit. Den Landfrieden
stellte er durch strenge Edikte her. Von den Gerichten der Landherren nahm
er Appellation an, und da er durch persönliche Redlichkeit und Einsicht, so
wie durch weife Einrichtung seiner Gerichtsstühle Vertrauen erwarb, da seine
Gescze (àblissornents) fast wie Aussprüche einer heiligen Gewalt verehrt
wurden: so vervielfältigten sich die Berufungen sowohl, als die der königlichen
Entscheidung vorbehaltenen Fälle. Von den beiden unglücklichen Kreuzzügen
des Königs reden wir unten.
Philipp HI. der Kühne, sein Sohn (1270), glich zwar dem großen
Vater nicht; doch stärkte auch unter ihm sich die Königsmacht durch wichtige
Erwerbungen, zumal durch den Heimsall des Restes von Toulouse und
durch die schöne Grafschaft Chartres. Auch ward durch Vermählung seines
Erbprinzen Philipp mit Johannen, der Königin von Navarra und
Gräfin von Champagne, die zeitliche Vereinigung des ersten und die blei¬
bende des leztgcnannten Landes mit der Krone veranlaßt. Mehr und mehr
ward die Unveräußerlichkeit der Krongüter Grundsaz, die Gerechtigkeitspflege
regelmäßiger und besser, die Freiheiten der Gemeinen ausgedehnter, die Ab¬
hängigkeit der Großen gesicherter. Philipp III. hinterließ das kräftig auf¬
blühende Reich seinem höchst merkwürdigen Sohne und Thronfolger Phi¬
lipp IV. dem Schönen (1283).
§. 3. Philipp IV. der Schöne.
Derselbe schritt fort auf der geöffneten Bahn mit gleich viel Klugheit,