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den Maaren, da diese Stadt nach einem bcsondcrn Tarif ihre
allgemeine Leipziger Handelsabgabe hatte. Dazu
kam ein allgemeiner Durchgangszoll von 3 Groschen per
Centner und die allein übrigen All s g a n gsz ö lle aus Flachs,
Werg und Schaafwolle. An die Stelle der frübcrn Land-
accise. Gencralaccise und des Mahlgroschens trat
1824 die neue Generalae cise, welche in den Städten
a. aus einer von allen in die Stadt zum Handel oder Ver¬
brauch eingebrachten Gegenständen zu zahlenden Eingangs-
accise, b. aus einer Gewerbaccise und Nahrungs-
geld, c. aus einer Nutzviehaceise und ä. aus der A c-
cisgrundsteuer; auf dem Lande aber: a. aus einer
Handelsaecise von allen ausländischen, nicht aus accis-
baren Städten erholten Maaren, b. aus einem Na hrungs-
gelde von herumziehenden Gewerbtrcibenden. c. aus einer
Hau dwerkeraeeise, d. aus den Steuern vom Backen,
Bankschlachten und Branntweinbrennen bestand.
Der Nutzen des dem Staate zustehenden Salzregals
bestand früher: aus dem Zehnten der inländischen Salzwerkc,
aus den Leistungen der Gemeinden, Rittergüter re. für ver¬
liehenes Salzschankrecht, aus der Licentgebühr von eingeführ-
tcm Halleschen Salze und aus der Nutzung des Salzvcrkaufs
an verschiednen Orten auf Rechnung des Staats. Seit 1777
wurde der Salzverkauf durch landesherrliche Niederlagen all¬
gemein und es trat nun ein Consumtionszwang kür jede
Haushaltung ein. Nach dem Uebergange sämmtlicher Salinen
an Preußen (1815) schloß Sachsen nach und nach mehrere
Lieferungsvcrträge mit der Krone Preußen ab. 1819
wurde das an Sachsen abzulassende Quantum auf 146,000.
später auf 210,000 Scheffel jährlich festgesetzt, und nun
machte der sächsische Staat aus dem Salzhandel auf Grund
seines Regals ein Monopol, welches ihm verstattet, Preise
zu fordern, die den dreifachen Betrag der Selbstkosten erreichen.
Seit 1822 ist das Land in sechs Niederlagbezirke getheilt:
Dresden, Bautzen. Meißen, Leipzig, Zwickau und Chemnitz.
Der Gesammlbedarf für jede Gemeinde wurde im Ganzen
für das Jahr durch einen Salzdeputatpaß angewiesen.
Das Münzwesen blieb in diesem Zeiträume so. wie
«S 1763 geordnet worden war. Seit dein Jahre 1777 wurden
in Sachsen Augustd'ors aus Gold, und zwar 35 Stück
aus der rohen Mark von 21 Karath 8 Grän, geprägt.