Full text: Kurfürst Friedrich I. (Bd. 1)

II. Friedrich als Landesherr. 
L. Friedrich wird Markgraf, Kurfürst und 
Erzkämmerer des deutschen Reichs. 
Als Johannes Huß den Märtyrertod erlitt, hatte sich 
eine für das ganze deutsche Vaterland hochwichtige Thatsache 
vollzogen. Friedrich war Markgraf von Brandenburg ge¬ 
worden. Hatte Kaiser Sigismund ihn 1412 in die Mark 
entsandt mit dem Entschlüsse, ihm dieses verlassene und schier 
verlorene Land abzutreten, an dessen Besitz ihm selbst wenig 
liegen konnte, so war die Zeit reif geworden, diesen Entschluß 
auszuführen. Friedrich hatte die Aufgabe, welche ihm zu¬ 
nächst gestellt war, glänzend erfüllt. Er hatte den Widerstand 
unbotmäßiger Lehnsleute gebrochen, die landesherrliche Gewalt 
hergestellt, das Land vor den Angriffen äußerer Feinde ge¬ 
sichert. Sein Ansehn war durch seine Thaten bedeutend ge¬ 
wachsen; sein Name wurde durch ganz Deutschland mit hoher 
Achtung genannt. 
Sigismund schritt nun zur That. Am 30. April 1415 
stellte er eine Urkunde aus, in deren Eingänge er ausspricht, 
daß er es für seine Pflicht erkenne, für das Wohl aller 
Mitglieder des Reiches und besonders für das seiner Erblande 
zu sorgen. Nun habe ihm aber der allmächtige Gott so 
weite Königreiche und so viele Lande und Leute verliehen, 
daß es überirdischer Kräste bedürfen würde, um allen nür- 
dig vorzustehen. Daher und aus besonderer Liebe zu dem 
Kurfürstentum Brandenburg, damit dieses Land wohl regiert 
und, nachdem es Jahre lang in Unfrieden gestanden, der 
Wohlthaten des Friedens und rechtlicher Ordnung wieder 
teilhaftig werde, sei von ihm schon früher der Burggraf 
Friedrich berufen worden, die Bürde der Regierung dieses 
Landes zu übernehmen. „In anbetracht der Redlichkeit dieses
	        
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