II. Friedrich als Landesherr.
L. Friedrich wird Markgraf, Kurfürst und
Erzkämmerer des deutschen Reichs.
Als Johannes Huß den Märtyrertod erlitt, hatte sich
eine für das ganze deutsche Vaterland hochwichtige Thatsache
vollzogen. Friedrich war Markgraf von Brandenburg ge¬
worden. Hatte Kaiser Sigismund ihn 1412 in die Mark
entsandt mit dem Entschlüsse, ihm dieses verlassene und schier
verlorene Land abzutreten, an dessen Besitz ihm selbst wenig
liegen konnte, so war die Zeit reif geworden, diesen Entschluß
auszuführen. Friedrich hatte die Aufgabe, welche ihm zu¬
nächst gestellt war, glänzend erfüllt. Er hatte den Widerstand
unbotmäßiger Lehnsleute gebrochen, die landesherrliche Gewalt
hergestellt, das Land vor den Angriffen äußerer Feinde ge¬
sichert. Sein Ansehn war durch seine Thaten bedeutend ge¬
wachsen; sein Name wurde durch ganz Deutschland mit hoher
Achtung genannt.
Sigismund schritt nun zur That. Am 30. April 1415
stellte er eine Urkunde aus, in deren Eingänge er ausspricht,
daß er es für seine Pflicht erkenne, für das Wohl aller
Mitglieder des Reiches und besonders für das seiner Erblande
zu sorgen. Nun habe ihm aber der allmächtige Gott so
weite Königreiche und so viele Lande und Leute verliehen,
daß es überirdischer Kräste bedürfen würde, um allen nür-
dig vorzustehen. Daher und aus besonderer Liebe zu dem
Kurfürstentum Brandenburg, damit dieses Land wohl regiert
und, nachdem es Jahre lang in Unfrieden gestanden, der
Wohlthaten des Friedens und rechtlicher Ordnung wieder
teilhaftig werde, sei von ihm schon früher der Burggraf
Friedrich berufen worden, die Bürde der Regierung dieses
Landes zu übernehmen. „In anbetracht der Redlichkeit dieses