122 Vertrag zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg.
Herzogs Maximilian von Baiern auch ihrerseits einen Bund, Liga
genannt, und beide Parteien standen einander kampfgerüstet gegenüber.
Die Häuser Brandenburg und Pfalz-Neuburg behaupteten sich in den
bereits in Besitz genommenen Ländern, welche sie zuerst durch gemeinschaft¬
liche Statthalter regieren ließen. Nach einigen Jahren brachen aber zwischen
ihnen Mißhelligkeiten aus, welche auch zu offener Feindschaft führten. Plötz¬
lich trat nun der Pfalzgraf zur katholischen Kirche über, wodurch er sich die
Unterstützung des Kaisers und der Liga verschaffte, wogegen der Uebertritt
Johann Sigismund's zum reformirten Bekenntniß die Wirkung hatte, daß
ihm die Reformirten in den jülichfchen Ländern desto eifriger anhingen. Der
Krieg war jetzt nicht mehr zu vermeiden, von beiden Seiten wurde stark ge¬
rüstet: zur Unterstützung des Pfalzgrafen rückten die Spanier unter dem be¬
rühmten Spinola, für Brandenburg die Holländer unter Moritz von Oranten
in's Land. Von beiden Seiten wurde eine Anzahl Städte besetzt, ohne daß
es zu einer Schlacht kam: die fremden Heere aber bedrückten das unglückliche
Land sehr schwer. Da schlossen Kurbrandenburg und Psalz-Nenburg, um die
lästige Hülfe beiderseits los zu werden, einen Vertrag zu Xanten (1614), in
welchem sie die gesammten Länder vorläufig so unter einander theilten, daß
Cleve, Mark und Ravensberg an Brandenburg, — Jülich und
Berg an Pfalz-Neuburg kommen sollten. Die Spanier weigerten sich
jedoch, diesen Vertrag anzuerkennen, und da demzufolge auch die Holländer
nicht weichen wollten, so dauerte der Kriegszustand fort. Nach einem zwölf¬
jährigen Waffenstillstand, während dessen die beiden Fürsten das Land wieder
gemeinschaftlich regierten, wurde dasselbe mit in den Schauplatz des nieder¬
ländisch-spanischen, sowie des dreißigjährigen Krieges hineingezogen, — bis
ein im Jahre 1647 in Düsseldorf abgeschlossener und im Jahre 1666 be¬
stätigter Vertrag die Theilung der jülich-cleveschen Erbschaft zwischen Bran¬
denburg und Psalz-Nenburg in der oben angegebenen Weise von Neuem und
dauernd feststellte. Das Herzogthum Cleve (die jetzigen Kreise Cleve
und Rees mit Wesel und ein Theil der Kreise Duisburg und Geldern), die
Grafschaft Mark (die Kreise Altena, Hagen, Bochum, Hamm und Theile
von Iserlohn, Dortmund und Soest) und die Grafschaft Ravensberg
(die Kreise Bielefeld, Halle, Herford) blieben bei Brandenburg.
So wurde in den Rheinlanden ein an Umfang nicht unbedeutender, be¬
sonders aber durch die Vorzüglichkeit des Landes und die blühende Gewerb-
thätigfeit der Bewohner bedeutender Kern- und Mittelpunkt für weitere Er¬
werbungen Preußens gewonnen, und wir werden im Verlaus unserer Ge¬
schichte sehen, wie das hohenzollernsche Haus die Erweiterung und Abrundung
des Landesgebietes nach jener Seite hin nie mehr aus den Augen verlor.
18. Kurfürst Georg Wilhelm (1619—1640).
Georg Wilhelm und seine Zeit. Es war ein Unglück nicht blos für
Brandenburg, sondern für das ganze protestantische Deutschland, daß gerade
in der großen Zeit, an deren Schwelle wir jetzt stehen, beim Ausbruch des
gewaltigen Religionskrieges, welcher über Deutschlands Geschicke auf lange
Zeit hinaus entscheiden sollte in den brandenburgischen Landen ein Fürst re-