Die deutsche Bundesverfassung. 427
Größe in Deutschland mehr gethan, als sie augenblicklich zu verhindern
gedachten.
Die Verfassung des deutschen Bundes konnte gleichfalls nur mit den
größten Schwierigkeiten auf dem Congresse neu festgestellt werden. An die
Wiederherstellung des alten deutschen Reiches mit Kaiser und Reichsfürsten
war nicht mehr zu denken: Preußen so wenig wie die übrigen souverän gewor>
denen Staaten hätten dazu ihre Zustimmung gegeben. Nach langwierigen
Verhandlungen einigten sich zuletzt die deutschen Staaten zur Gründung eines
unauflöslichen deutschen Bundes, dessen Gesetze in der sogenannten deut¬
schen Bundesacte (v o m 8. I n n i 1815) niedergelegt wurden. Die Haupt¬
bestimmungen derselben waren folgende:
„Des Bundes Zweck ist die Erhaltung der äußeren und inneren Sicher¬
heit Deutschlands, und die Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der deutschen
Bundesstaaten. — Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte. —
Die gemeinsamen Bundesangelegenheiten werden durch eine Bundesver¬
sammlung besorgt, welche ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, und bei
welcher Oesterreich den Vorsitz führt. — Alle Bundesglieder versprechen, mit
einander gegen jeden Angriff zu stehen, und wenn der Bundeskrieg erklärt ist,
keine einseitige Unterhandlung mit dem Feinde einzugehen, noch einseitig
Waffenstillstand oder Frieden zu schließen. — Ebenfalls wollen sie unter
keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der
Bundesversammlung vorbringen. Diese soll entweder vermitteln, oder richten
und die streitenden Theile ihrem Ausspruche gehorchen u. s. w.
Der deutsche Bund umfaßt die souveränen Fürsten und freien Städte
des ehemaligen deutschen Reiches: der Kaiser von Oesterreich und der König
von Preußen traten demselben in Bezug auf diejenigen ihrer Besitzungen bei,
welche vormals zum Reiche gehörten, ebenso der König von Dänemark wegen
Holstein und Lauenburg, der König der Niederlande wegen Luxemburg.
Preußen ließ später aus dem am 5. November 1816 eröffneten Bundestage
erklären, daß folgende preußische Provinzen zum deutschen Bunde gehören
sollten: Brandenburg, Schlesien, Pommern, Sachsen, Westphalen, Jülich-
Cleve-Berg und Niederrhein, — während Ost- und Westpreußen und Posen
außerhalb des Bundes verblieben.
Die zum Congresse in Wien versammelten Mächte würden sich, wie
gesagt, über alle dort verhandelten Streitfragen schwerlich so bald geeinigt
haben, wenn nicht eben plötzlich die Nachricht, Napoleon sei von Elba ent¬
wichen und in Frankreich wieder erschienen, wie ein Blitz ans heiterem Him¬
mel Alles mit Schrecken erfüllt und die Gemüther zur friedlichen Einigung
gestimmt hätte.
49. Uapoleon's Rückkehr von (Elba; seine endliche
Ueberwindung.
Napoleon's Rückkehr (1815). Napoleon in seiner Verbannung von
dem Gange der europäischen Ereignisse fortwährend unterrichtet, vernahm
mit Freude und mit neu erwachender Hoffnung die Kunde von der Uneinigkeit
der Mächte, und gleichzeitig von der Unzufriedenheit, welche das unbesonnene