Friedrichs selerliche Belehnung; Friedrich wird Reichsverweser. 57
Mannen und Städte der Mark weder selbst zu beschädigen, noch beschädigen
^ Friedrich verließ schon im Sommer 1416 wieder die Mark, im October
begab er sich nach Kostnitz zurück. Nachdem bald darauf auch Sigismund von
einer längern Reise dorthin zurückgekehrt war, fand am 18. April 1417 erst
noch seine feierliche und förmliche Belehnung mit der^Markgrafschaft
und Kur vou Brandenburg am obern Markt in Kostnitz otatt. Unter freiem
Himmel war für Sigismund der kaiserliche Thron aufgerichtet, da erschien er
in dem ganzen Schmuck seiner hohen Würde, umgeben von den Fürsten des Reichs
und von den vornehmsten Prälaten, welche in Kostnitz versammelt waren.
Der Markgraf Friedrich aber ritt auf stolzem Rosse unter dem Klange jubeln¬
der Festmusik herau, vor ihm her zwei Ritter in prächtiger Rüstung mit den
Bannern von Brandenburg und vom Burggrafthum zu Nürnberg. Als er
sich dem Throne des Reichsoberhauptes genähert, stieg er vom Pferde, kniete
an den Stufen des Throns nieder und bat den Kaiser um die Belehnung.
Sigismund neigte zustimmend sein Haupt und der Kanzler des Reichs verlas
mit lauter Stimme den Lehensbrief. Der Kurfürst, mit der Hand das Evan¬
gelium berührend, schwur den Lehnseid und erhielt aus der Rechten des Kaisers
das Bauner von Brandenburg zum Zeichen der Belehnung.
Der Vorbehalt wegen des Rückkaufs der Mark um 400,000 Gulden ist
noch während Friedrichs Lebzeiten durch das Aussterben des luxemburgischen
Hanses thatsächlich erloschen. Als König Wenzel 1419 und Kaiser Sigis¬
mund 1437 ohne männliche Erben gestorben waren, hatte Niemand mehr ein
Recht, von jenem Vorbehalt Gebranch zn machen.
Sv war das Kurfurstenthum Brandenburg unwiderruflich an die
Fürsten aus dem Hause Hohenzollern gekommen zur Ehre und zum
Ruhme des erlauchten Geschlechts und zum dauernden Heil des bran¬
dend urgischen Volkes.
8. Friedrich I. als Kurfürst von Brandenburg.
Friedrich wurde auch, nachdem er die Mark als wirklicher Landesherr
in Besitz genommen hatte, durch die Sorge für die Reichsangelegenheiten so
vielfach in Anspruch genommen, daß er seine Thätigkeit dem eigenen Lande
nur vorübergehend widmen konnte. Zunächst blieb er bis zum Ende des Kost-
nitzer Coucils (1418) dem Kaiser Sigismund als unentbehrlicher Rathgeber
zur Seite: kein anderer weltlicher Fürst hat einen so großen Einfluß auf dem
Concil geübt und die Schriftsteller jener Zeit sind einstimmig in der Aner¬
kennung seiner Thätigkeit. Eine Folge des dort gewonnenen Ansehens war
es, daß Sigismund, als er selbst sich nach dem Schlüsse des Concils nach Ungarn
zurückbegab, den Markgrafen zum deutschen Reichsverweser an seiner
Statt ernannte, in welcher Eigenschaft er seine Umsicht und Thatkraft aufs
Neue vielfach bewährte.
Inzwischen war aber seine Gegenwart in der Mark dringend erforderlich
geworden. Nach der ersten überraschenden Festsetzung seines Regiments in
dem neu erworbenen Lande war zwar im Innern des Landes das alte Fehde-
und Raubwesen nicht wieder aufgelebt, dagegen wurden an den Grenzen des