2 Abderos —
sicher zu ergründen. Nach mehreren Stellen Ci-
cero's (ad Att. 4, 16, 6. 7, 7, 4. n. d. 1, 43.)
scheint Abdera's Name zunächst ein Gemeinwesen
bezeichnet zu haben, wo dieselbe Sache nach Privat¬
zwecken und den Impulsen des Augenblicks ver¬
schieden, ohne feste Norm, mit höchster Jnconse-
quenz entschieden wurde. Spätere, z. B. Juv.
10, 48. (patria vervecum) und der Arzt Galenos,
schreiben klimatischen Einflüssen die Stupidität der
Bewohner zn. — Vgl. K. F. Hermann, gesammelte
Abhdlgn. S. 90—111. 370. — 2) Stadt in Hi-
spania Bätica Wischen Malaga und Karthageua,
vou den Phönikern gegründet. Strab. 3, 157.
Abderos s. Abdera.
Abdicatio, uno%r]Qvr8,ig, Verstoßung des Sohnes,
ursprünglich eiu griechisches Institut, dann auch
nach Rom übergegangen, obwohl in ganz anderer
Weise. Sie bestand nämlich nur iu Verbannung
von des Vaters Angesicht und war an sich ohne
gesetzliche Folgen. Diese traten erst dann ein, wenn
der Vaier damit auch die Enterbung oder Emanci¬
pation verband.
Abella oder Avella, gr. ’Aßslla, eine chalki-
dische (Justin. 20, 1, 13.) Colonie in Campanien,
nicht weit von Nola, j. Avella vecchia, mit bedeu¬
tender Obstcultur, daher malifera (Verg. A. 7,
740.), Granaten und Haselnüsse (nuces Avellanae,
Plin. 15, 24. 16, 52.) hervorbringend. Wichtig
für die. Kenntniß der oscischen Sprache ist der am
Ende des vorigen Jahrhunderts daselbst gefundene
Stein von Abella, i>er cipus Abellanus. Strab. 5,249.
Abellmum, Stadt der Hirpiner in Samnium,
südlich von Beneventum, später römische Colonie,
j. Avellino. Plin. n. h. 3, 5, 9.
Abeöna (v. abeo), römische Gottheit, welche von
Abreisenden angeruseu wurde, während Adeöna
die Heimreisenden beschützte. August, civ. d. 4, 21.
Aberglaube s. Divinatio, Superstitio und
Zauberei.
Abii, ''Aßioi, etu skythisches Nomadenvolk, nach
Ptolemaios in Scythia extra Imaum,schon von Ho¬
mer (7/. 13, 6.)neben den Galaklophagenund Hippo-
molgen als die gerechtesten nnter den Menschen
erwähnt. An Alexander schickten sie Gesandte. Gurt.
7, 6, 11. Arr. 4, 1.
Abisäres, ’Aßtaägrjg, ein Fürst der Bergindier
im südwestl. Theile des h. Kaschmir, der Gesandte
an Alexander d. Gr. mit der Erklärung der Unter¬
würfigkeit schickte und dasür deu Besitz vergrößert
uud in seiner Familie erblich erhielt. Er starb
um 325. Gurt. 8, 43, 13. 47, 1. 9, 1, 7. 10, 3,
20 f. Arr. 5, 8, 3. 20, 5. it. ö. Diod. Sic. 17, 87.
Abiiöba mons, tu "Aßvoßcc o^tj, der Schwarz¬
wald als Gebirge, mons Istro pater, vgl. Plin.
n. h. 4, 12, 24. Tac. G. 1., wo er molle et de¬
menter editum montis iugum heißt. Die späteren
Namen sind Marciana silva u. Rauraci montes.
Abolitio s Process, B) Römischer, 17 ss.
Abolla, gr. dfißoXr], aiol. d^ißölXcc st. ttva-
ßolr), der Vorwurf des Gewandes und das Ge¬
wand selbst, eilt ärmelloser doppelter Umschlage-
mantel für den Gebrauch im Kriege, Ggstz. der
toga; bisw. auch Tracht der Philosophen, besonders
der Cyniker (Mart. 4, 53.) und Stoiker (maior
ab., Juv. 3, 115.).
Abörrgines, gr. avzox&ovsg, die Ureinwohner
eines Landes überhaupt im Ggstz. eingewanderter
- Abnlites.
Ansiedler speciell ein alter Volksstamm in Latinm,im
Reatinerlande am Fnße der Apenninen. Sie wohn¬
ten erst in offenen Flecken, nachher in ummauerten
Städten, und nahmen, von den Höhen herabdringend,
den größten Theil des Landes zwischen Tiber und
Liris, wo sie als Latiner einen eigenen Bundes¬
staat gründeten (Göttling, röm. Staatsv. 18.).
Nach Sallust (Cat. 6.) gründeten sie in Verbin¬
dung mit den unter Aineias gekommenen Troja¬
nern die Stadt Rom. Rubino nimmt sie als Thal¬
berghöhebewohner (ab, or u. ig), Fröhner als
Baumgeborene für Arborigenes, während Momm-
sen sie „Vonanfanger" nennt.
Abradätas, Aßguddrag, Fürst der persischen
Landschaft Snfiana, kämpfte auf Seiten der Assyrier
gegen Kyros. Beredet durch seine von den Persern
gesangen genommene Gattin Panthea (Xcn. Cyr.
5, l. 3.), welche Kyros vor Beleidigungen geschützt
hatte, schloß er sich diesem an. Im Kampfe des
Kyros gegen Lydien fand er seinen Tod (Xen. Cyr.
6, 1, 46.). Seine Gattin tödtete sich aus Schmerz
darüber. Beider Leichen ließ Kyros mit großen
Ehren bestatten und errichtete ihnen einen Grab¬
hügel mit einer Inschrift in syrischer Sprache aus
einer Säule. Das. 7, 3, 5 s.
Abraxas auch dßgaadg) findet sich
als Umschrift aus geschnittenen Steinen (Abraxas-
gemmen) ans dem zweiten Jahrh, uud den fol¬
genden it. C,, welche Darstellungen theils ägypti¬
scher Gottheiten, theils mystischer Gestalten enthalten,
ncintentl. eines menfchl. Rumpfes mit Armen, einem
Hahnenkopfe und Schlangenfüßen. Sie scheinen als
Amulete getragen zu sein.
Abrokömas, ’Jßeoxoi.iag, Satrap vou Phoi-
nikien, öffnete aus Feigheit, vielleicht auch aus
Verrätherei, dem jüngern Kyros die Kilikischen
Pässe, sowie den Uebergang über den Euphrat.
Xen. Anab. 1, 4, 5. 18. 7, 12.
Absentia. Das Herkommen schloß Abwesende
von der Bewerbung um Ehrenstellen aus, allein
nicht von der Wahl, und so wurden zuweilen Ab¬
wesende in den Eomitien gewählt, theils wenn sich
Niemand beworben hatte, theils wenn man Je¬
manden für geeigneter hielt als die ambirenden
Kandidaten, oder wenn die Tüchtigsten bei dem
Heere waren it. s. w. Diese verschiedenen Fälle
s. Liv. 4, 42. 8, 22. 10, 9. 22. 23, 24. 24, 9.
43. 26, 18. 22. 26. 31, 50. Plut. Mar. 11. 12.
Cic. r. p. 5, 11. de lege agr. 2, 9. Das Be¬
werben Abwesender verbot Pompejns ausdrücklich
in seiner lex de magistratibus. Liv. ep. 108. Suet.
Caes. 28. Jul. Cäsar wurde dnrch die lex Caelia von
diesem Gesetz dispensirt. — Ueber die proceffuali-
schcn Folgen der Abwesenheit s. Contumacia.
Abstinendi beneficium s. Erbrecht, II) rö -
misch es, 5 ff.
Absyrtos s. Argonauten, 5.
Abulltes, ’Aßovlnrig, Satrap des DareiosKodo-
mannos in der Landschaft Su''ana. Als Alexander
der Große heranrückte, sandte er ihm seinen Sohn
entgegen und unterwarf sich ihm freiwillig, ward
dafür auch in seiner Satrapie bestätigt. Als er
aber während Alexanders Feldzug nach Indien
für das Herr schlecht sorgte und dasselbe Mangel
leiden ließ, wurde er aus des Königs Befehl nach
der Rückkehr desselben mit dem Tode bestraft.
Gurt. 5, 8, 8., s. das. Mützell, und 9, 17. Arr.
3, 16, 4. 7, 4, 1. Diod. Sic. 17, 65.