Briefe und Berichte.
l.
Die schleswig-holsteinische Sache in der Königlichen
Konseil-Sitzung vom 26. November *863 i).
Der König wies in längerer Rede auf die Hufregung
in Deutschland hin, welche zwar patriotisch, aber doch
auch mit einzelnen revolutionären (Elementen gemischt er¬
scheine, so daß es nötig sei, ihr die heilsame Richtung durch
tatkräftiges handeln zu geben. Einstweilen sei Preußen
noch an den Londoner Vertrag gebunden. Zwar sei der
Erbprinz von flugustenburg dem verzichte seines Vaters
nicht beigetreten, Preußen aber und Österreich hätten in
London die Sukzession Christians IX. unter Wahrung der
Rechte der Herzogtümer anerkannt. Trotz der Verletzung
der letzteren durch Dänemark seien die Dinge heute noch
nicht so weit gekommen, daß Preußen sich von dem Londoner
vertrage bereits lossagen dürfe. Deshalb seien die Rechte
der Herzogtümer gegen den neuen König wie gegen dessen
Vorgänger zunächst durch eine Lundesexekution zu schützen,
was viele Kleinstaaten eben deshalb bestritten, weil die
Exekution die Anerkennung Christians in sich schlösse. Sei
dem aber, wie ihm wolle, unter allen Umständen sei es
dringend, daß Holstein so bald als möglich in die Hände
deutscher Truppen komme. Preußen sei aufgefordert worden,
dazu eine Reserve zu stellen; es sei aber bei der nahen Mög¬
lichkeit größerer Verwicklungen unerläßlich, die Rüstungen
weiter auszudehnen. Er, der König, werde al o die Mobi¬
lisierung der 6. (Brandenburger) und 13. (westfälischen)
l) stus Sybel, Die Begrünöung des Deutschen Reiches durch
Wilhelm I., III, 170 f.
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