des neueren Adels und der Stände.
145
hinzugefügt werden. Mag wirklich, wie die Sage berichtet, die erste
Kirche und das sich daran schließende erste Stift in dichtem Walde ge-
gründet worden sein, oder war, wie es wahrscheinlicher ist, die Stelle
schon etwas bewohnt, jedenfalls war längere Zeit hindurch Hildesheim
nur ein offenes Dorf, in welchem Hörige des Stiftes wohnten, welche
dessen Felder bebaueten, Hülfe bei der Ausführung von Kirchenbauten
leisteten und bei dem Herzuströmen von Gläubigen zu den Kirchen-
festen auch einige Gelegenheit zum Handelsbetriebe fanden. Erst
Bischos Bernward (ums Jahr 1000) ummauerte den aufblühenden
Ort, nachdem schon früher der Domplatz eine besondere Befestigung
erhalten hatte. Ein bischöflicher Vogt war auch hier der Vorstand im
Gerichte. Im Jahre 1249 erhielten die Bürger die Ermächtigung,
für die Festungswerke der Stadt zu sorgen, die Thore der Stadt zu
öffnen und zu schließen; aber erst im Jahre 1449 ging die Stadtvogtei
ein. Nur an einzelnen Stellen der Stadt bewahrte der Bischof sein
Gerichtsrecht. So namentlich aus der s. g. Freiheit, der Umgebung
des Domes und des Stiftes zum heiligen Kreuze, welche somit gewisser-
maßen eine Stadt in der Stadt bildete. Auch die Klosterhöfe hatten
bis zur Zeit der Reformation ihre Vogtstätten auf ihrem Grund und
Boden. Im übrigen war die Waltung der städtischen Obrigkeit so gut
wie unabhängig von dem Bischöfe. Allerdings huldigte man dem-
selben; aber das war mehr eine bloße Respekt-Bezeugung, da der
Huldigung jedesmal des Bischoses Bestätigung aller Privilegien und
Freiheiten der Stadt voraus ging. Und so hat sich in Hildesheim
dies Verhältnis bis zum Jahre 1802, als das Bisthum als weltliches
Fürstenthum sein Ende fand und die Herrfchaft an Preußen überging,
erhalten.
Verloren aus solche Weise die Landesherren in den Städten
mehr und mehr an Einfluß und Bedeutung, so erhielten sie sich
dieselben, wenn neben der alten Ansiedelung Vorörter entstanden,
in welchen sie ihre fürstlichen Rechte in größerem Umfange Hand-
haben konnten. Ebenso wenn neben der Stadt eine zweite Stadt
gegründet wurde, wie noch seit 1645 durch die Erweiterung der
Festungswerke neben der Altstadt Hannover die Neustadt, deren
Bürger an dem städtischen Vermögen (Holznutzung, Weide u. dgl.)
keinen Antheil hatten, unter herrschaftlichem Gerichte standen, ja
nicht einmal das Patronat über die Kirche besaßen. Im Jahre
1714 wurde der Ort zu einer Stadt erklärt und ihm das Recht er-
theilt, einen Abgeordneten in die Landschaft zu schicken. Erst 1824
wurden beide Städte zu einer einzigen vereinigt.
An anderen Orten gelang es aber den Landesherren nicht,
10