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von Brandenburg (aus der fränkischen Linie), welcher
zum Luthertum übertritt, ein Herzogtum unter
polnischer Hoheit.
Der Vertrag auf dem Jagdschlösse Grimnitz 1529.
in der U ckermark legt die alten Streitigkeiten
mit Pommern bei. Joachim erkennt die Herzöge von
Pommern als freie Reichsfürsten an, erhält aber
vom Kaiser das Mitbeleh nungsrecht und die Ver¬
sicherung, daß beimAns st erben derpommerschen
Herzöge ganz Pommern an B r an denburg fallen
solle.
Reichstag zu Augsburg. AugsburgischesGlaubens- 1530.
bekenntnis.
Lrandenburg wird protestantisch.
Joachim II. (Heetor), ein tapferer und wohlwollender, 1535—71.
aber prachtliebender Herr, wird Kurfürst; sein Bruder Johann,
auch Johann von Küstrin (in der Sage „Markgraf Hans")
genannt, erhält gegen die dispositio Achillea nach des Vaters
Bestimmung die Neumark sowie die Herrschaften Crossen und
Cottbus?) Johann war ein thätiger, sparsamer und strenger
Fürst?)
Joachim II. erlaubt den Juden die Rückkehr in die Mark, hebt 1536.
das Dominikanerkloster in Berlin auf und wandelt dasselbe in ein
Domstift um, in welchem er die Überreste seines Vaters und seines
Großvaters beisetzen läßt.
Joachim schließt mit Friedrich II , dem Herzoge von 1537.
Liegnitz, Brieg und Wohlau, eine Erbverbrüderung, wo¬
nach obige Länder nach Aussterben der herzoglichen Fa¬
milie an das Brandenburger Haus fallen sollen, s. 1740?)
Am 1. November tritt Joachim öffentlich zur luthe- 1539.
rischen Lehre über und empfängt das heilige Abendmahl
x) Er legte zun: Schutz der Mark die Festungen Küstrin und
Peitz an, wie sein Bruder Joachim die Festung Spandau.
2) Auch Joachim schritt übrigens gegen die sogenannten Pluder¬
hosen ein. (Andreas Musculus zu Frankfurt läßt eine Predigt unter
dem Titel „Hosenteufel" drucken.)
3) Hingegen sollten beim Aussterben der männlichen Hohenzollern
in der Mark und in Franken die böhmischen Lehnsgüter der Mark:
Crossen, Züllichau, Sommerfeld und Bobersberg, ferner Cottbus, Peitz,
Teupitz und Zoffen an die überlebenden liegnitzer Herzoge fallen.
Schwartz, Grundriß. 2