Full text: Von 1526 bis 1790 (Teil 2 = H. 136 [d. Gesamtw.])

6 Der österreichischen Stände Manifest 1619 
reicher durch spanische Härte zu schwächen und willkürlicher anzutasten. 
Aber weil es wenigstens nur ein Anfang war, war es geratener, den 
Wechsel der Zeiten zu ertragen, als gänzlich an Wiederherstellung der 
früheren Freiheit zu verzweifeln. Die Stände gaben um so mehr nach, als 
die Provinzen zuversichtlich hofften, indem um dieselbe Zeit verschiedene 
Meinungen in bezug auf die Religion auftauchten und die Freiheit der 
öffentlichen Ausübung durch Verordnung des heiligen Römischen Reichs der 
Willkür der Fürsten anheimgestellt worden war, daß Nachsicht in poli¬ 
tischen Angelegenheiten in Gewissensfreiheit reichlichen Ersatz finden könne. 
Allerdings war die kurze Regierung des Kaisers Maximilian II. gelinder; noch 
härter aber als die der früherenIahrhunderte war die des Kaisers Rudolf II.... 
Matthias war gut von Natur; da er sich aber oberster Räte bediente, 
die schon vorher der Staatsverwaltung nicht ohne öffentliche Klage vorge¬ 
standen hatten oder doch einer gerechten Verwaltung nicht mehr gewachsen 
waren: so konnte er den Lid der Treue von feiten der Stände Unter- und 
(Dberöfterreichs nicht eher erhalten, als bis er sich vorher verpflichtet hatte, 
den Zustand der Verwaltung zu reformieren und vornehmlich sowohl die 
Religions- als die politische Freiheit zu bewahren. So wurde denn der 
Vertrag vorn Jahre 1608 abgefaßt. . . . 
Der Kaiser Ferdinand II. aber, welcher sich die volle Regierungsgewalt, 
die vor geleisteter Huldigung selbst Albrecht nicht ohne Zustimmung der 
Stänöe zustand, bald auch das (Erbfolgerecht von diesem (Erzherzoge unter 
Zustimmung und Beirat des Spaniers, aber mit Übergehung der Stände 
Unter- und Oberösterreichs anmaßte, ordnete alles nach seinem Gutdünken 
und nach den Ratschlägen von Ausländern an, riß alles an sich, gab den 
provinzialen Befehle, griff wider den willen der Stände Österreichs eine 
Ursache zum Kriege gegen die Böhmen und Mähren auf, eignete sich zur 
Führung desselben den Schatz des verstorbenen Matthias allein zu, welcher 
nach dem Erbrecht an Albrecht, aber während des Interregnums der Ver¬ 
waltung und dem Schutze der Stände gehörte, verwendete die Staatsein¬ 
künfte, hob viele Mannschaften aus und traf große Vorbereitungen zum 
Kriege, führte, wo es ihm genehm war, zum größten allgemeinen Schaden 
das Heer durch Österreich, verlangte von den Ständen Unterstützung an 
(Belb und Mannschaften, indem er allen feinen Schutz versprach, schützte 
aber die provinzialen keineswegs gegen die Gewalttätigkeiten der kaiser¬ 
lichen Offiziere und Soldaten, noch weniger diejenigen, welche sich zur 
evangelischen Lehre bekannten. .. . 
So hat Kaiser Ferdinand, ohne rechtmäßiger Nachfolger zu fein, ohne 
gerechte Vollmacht, ohne rechtmäßige Übertragung der Gewalt, gegen das 
Beispiel der vorfahren, ohne Befragung der Stände, ohne daß noch eine 
Huldigung geleistet und abgenommen worden war, in einem Zeitraum 
von kaum zwei Jahren Unterösterreich, ... verwüstet bis zur Einöde und 
Entweichung der Bewohner. . . .
	        
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