Auflösung des deutschen Reichskörpers. §. 31. 135
Napoleon sich erklärte. Die verbündeten Fürsten verpflichteten sich
in einer Allianz mit Frankreich, an jedem Continentalkriege dieser
Macht mit einem bestimmten Contingente Theil zu nehmen. Franz II.,
der schon 1804, um mit Rußland und Frankreich in gleichem Range
zu stehen, den Titel eines erblichen Kaisers von Oesterreich als
Kaiser Franz I. angenommen hatte,' verzichtete nun auf die Würde
des Reichsoberhauptes; die Reichsgerichte zu Wetzlar und Wien, so
wie die Reichsversammlung zu Regensburg lösten sich auf. Eine Menge
bisher reichsunmittelbar gewesener Stände wurde für mediatisirt
erklärt und mit Hülfe französischer Truppen der Souverainetät der
Mitglieder des Rheinbundes unterworfen, sich dagegen erhebende
Stimmen aber gewaltsam zum Schweigen gebracht (Buchhändler Palm
erschossen).