3. Otto I.
totrb reichs¬
unmittelbar.
1181.
Übertragung
der Altmark
an Magde¬
burg 1196.
1449.
10 Erster Zeitraum. Von der Gründung der Nordmark rc.
(westlich von Brandenburg) verblieben ihm. Bernhard von Askanien
erhielt nun das Herzogtum Sachsen und wurde der Stifter des
sächsischen Herrscherhauses. Otto I. von Brandenburg machte zwar
keinen Ländergewinn, doch wurde seine Stellung unabhängiger. Jn-
bezng auf das Land am linken Elbuser war nämlich bis dahin der
Markgras von Brandenburg uoch in einer gewissen Abhängigkeit vom
Herzog von Sachsen gewesen. Das hörte nun auf, und die Mark¬
grafen von Brandenburg wurden unmittelbare Reichsfürsten,
d. H. sie waren nur noch dem Kaiser selbst zu Diensten verpflichtet.
Otto erhielt außerdem noch die Bestätigung der Erzkämmererwürde
und die Lehnshoheit über die nördlichen Wenden, nämlich
über die Pommern 1181. Aus Pommern machten aber auch die
Däueu Anspruch, und dadurch wurden die Assanier im Lause der
Zeit in blutige Küntpse mit den Dänen verwickelt. Aus Otto I.
folgte sein Sohn
Cito II. 1184—1305.
Er mußte sogleich den Kampf mit den Dänen ausnehmen und
sand in Kanut VI. einen glücklichen Gegner. In feiner Not gelobte
Otto einen Kreuzzug, zögerte aber mit der Ausführung dieses Ge¬
lübdes. Nachdem er vom Erzbischöfe von Magdeburg wiederholt,
aber vergebens zur Erfüllung desselben aufgefordert worden war,
belegte dieser ihn mit dem Banne. Die Treue seiner Unterthanen
fing schon an zu wanken; da hielt Otto II. es für geraten, sich
mit der Kirche auszusöhnen. Im Jahre 1196 übertrug er daher,
um seinen guten Willen zu zeigen, den größten Teil feiner Besitzungen
dem Erzbistum Magdeburg. Er stellte jedoch die Bedingung, daß
sie ihm und allen seinen Erben wieder als Lehnsgüter übertragen
würden. Dies konnte er um so eher thun, weil er von den
christlichen Dänen mehr Schonung für seine Länder hoffen durste,
weitn diese Eigentum der Kirche waren; auch teilte er den Geist
des frommen Mittelalters, der Schenkungen an die Kirche als ein
fehr verdienstvolles Werk betrachtete. An diese Schenkung knüpfte sich
im Lause der Zeit manche Fehde zwischen den Markgrafen von
Brandenburg und den Erzbifchöfen von Magdeburg, bis 1449 im
Vertrag zu Zinna der Erzbischof von Magdeburg aus diese Lehns¬
hoheit verzichtete.