Full text: Atlas zur territorialen Entwicklung Preußens

18. Januar 1701 ^riebrid), souveräner Herrscher im Äzt. Preußen, wirb zum 
„König in Preußen" in Königsberg gekrönt. 
Die Farben des ehemaligen Ordensstaates (Schwarz—Weiß) werden die Farben des 
Königreichs Preußen. 
Friebrich Wilhelm I. 
1713 im spanischen Erbfolgekrieg (Friede zu Utrecht) als Rechtsnachfolger der 
Lerzöge von Kleve: 
Obergelbern; 
1720 im nordischen Krieg (Friede zu Stockholm): 
Vorpommern zwischen Oder und Peene mit dem Lass und den Oder¬ 
mündungen; Stettin, Usedom und Wollin; die Städte Damm und 
Gollnow rechts der Oder. 
Die Erwerbungen bringen eine Verstärkung des rheinisch-westfälischen Gebietes und den 
wirtschaftlich wertvollen Zuwachs durch das Emsgebiet, das Maasgebiet und durch das Mündungs¬ 
land der Oder mit dem Äafen Stettin. Der Gedanke der Staatseinheit wird durch eine unter 
Friedrich Wilhelm I einheitlich durchgeführte Verwaltung der Verwirklichung näher geführt. 
Karte VI. 
1740—1786, 
Friedrich II der Große. 
1742,1745,1763 durch den ersten und zweiten schlesischen und den siebenjährigen Krieg 
(Friedensschlüsse zu Breslau, Dresden, Äubertusburg): 
Fst. Liegnitz, Brieg, Wohlau. 
Fst. Ratibor, Oppeln, Breslau, Schweidnitz, Zauer, Gloaau mit 
Schwiebus. 
Fst. Sagan, Öls, Münsterberg, Neiße. 
Standesherrschaften Karolath, Wartenberg, Beuchen, Pleß u. a. 
Gssch. Glatz. 
1744 Fst. Ostsrieslanb mit dem Äafen Emden und dem Äarlingerland auf Grund 
der f. 3t. auf diese Gebiete erworbenen Anwartschaft (nach dem Erlöschen 
des Fürstenhauses Cirksena). 
1772 aus der 1. Teilung Polens: 
Westpreußen (Pommerellen und Elbing) samt Ermlmtb, mit Ausschluß von 
Danzig und Thorn. 
Netzebistrikt und Knlmerlanb. 
1780 2/5 der Gffch. Mansfeld auf Grund der alten magdeburgischen Rechte. 
Nach dem bayerischen Erbfolgekrieg (Friede zu Tefchenl779) bedingt sich Friedrich 
der Große das unbeschränkte Äeimfallsrecht der altzollernfchen Fürstentümer 
Ansbach und Bayreuth an Preußen aus. 
Durch Westpreußen wird Ostpreußen dem Stammlande angeschloffen und vor der russischen 
Umschließung geschützt. Durch Schlesien gewinnt Preußen auch den Besitz des oberen und somit 
des ganzen Oderlaufes. Durch Ostfriesland kommt das Emsgebiet mit dem wichtigen Nordseehafen 
Emden in preußischen Besitz. Das Gebiet ist von 2200 O.-M. auf 3500 Q.-M. gewachsen. Der 
preußische Staat rückt in die Stellung einer europäischen Großmacht ein (König von Preußen). 
Ober- n. 
Nieber- 
schlesien 
bis zur 
Oppa 
n.Gfsch. 
Glatz 
Karte VII. 1786—1806. 
Friedrich Wilhelm II 1786-1797 und 
Friedrich Wilhelm III bis 1806 (1797—1840). 
Friebrich Wilhelm II. 
1791 Fst.Ansbach und Bayreuth infolge Verzichts des letzten kinderlosen Markgrafen. 
1793 aus der 2. Teilung Polens: 
Danzig und Thorn (zu Westpreußen) 
Sübprenßen westlich der Weichsel (Teile der polnischen Woywodschasten 
Posen, Gnesen, Kalisch, Rawa, Plock u. a.). 
1795 aus der 3. Teilung Polens: 
Neuostpreußen zwischen Bug und Niemen (Teile der polnischen Woywod- 
schaften Warschau, Praga, Bialystock, Ostrolenka, Masowien u. a., die 
litauische Woywodschast Samogitien u. a.). 
Neuschlesien (zur Woywodschast Krakau gehörig). 
Friebrich Wilhelm III. 
1803 durch den Reichsdeputations-Äauptschluß: 
die säkularisierten Lochstifter: 
Hilbesheim, Paberborn, Münster (östl. Teil); 
die Abteien: 
Äerford,Quedlinburg,Elten,Efsen,Werden,Kappenberg. 
die kurmainzischen Besitzungen in Thüringen: 
Erfurt samt dem Eichsfeld. 
die Reichsstädte: 
Mühlhausen, Nordhausen, Goslar, Münster. 
Gegen Abtretung von Ansbach an Bayern und von Neuchatel und des 
rechtsrheinischen Kleve mit der Festung Wesel an Frankreich (Schön¬ 
brunner Vertrag 1805) nimmt Preußen 1806 das Königreich Hannover 
mit Lauenburg in Besitz, tritt es aber 1807 wieder an England ab. 
Die polnischen Erwerbungen, die einen Länderzuwachs von e. 1800 Q.-M. bedeuten, sind bis 
auf das für Westpreußen wichtige Danzig und Thorn insofern von zweifelhaftem Wert, als das 
Land eine rein slawische Bevölkerung aufweist. Dagegen ist die durch den Reichshauptschluß 
erfolgte Beseitigung von über 100 Sondergebieten, sowie die Säkularisierung, bezw. Austeilung 
geistlicher Gebiete für die einheitliche Gestaltung der späteren preußischen Provinzen von außer¬ 
ordentlicher Bedeutung. 
Karte VIII. 
Preußen nach dem Frieden von Tilsit 1807. 
9. Juli 1807 im Tilsiter Frieden verbleibt Preußen uur bie Hälfte seines Gebietes. 
Besitzstand 1806 5710 Q.-M. 
Besitzstand 1807 2869 Q.-M. 
Preußen verliert Verlust 2841 Q.-M. 
westlich der Elbe: alle Besitzungen; 
östlich der Elbe: 
den Kreis Kottbus u.Peitz, Südpreußen, Neuostpreußen, Neuschlesien, den 
südl. Teil des Netzedistrikts u. des Kulmerlandes, sowie Danzig und Thorn. 
als Entschädigung für 
die seit dem Baseler 
Frieden 1795 von Frank¬ 
reich besetzten und im 
Frieden von Lüneville 
1801 abgetretenen links¬ 
rheinischen Besitzungen 
halb Kleve, Obergeldern 
und Mörs
	        
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