Full text: Lesebuch für vaterländische Elementarschulen und zum Privatgebrauch

kann dem Andern gewisse.- Befugnisse auf 
seine Person oder sein Etgenrhum einräu¬ 
men, «nd sich gegen ihn zu gewissen Hand¬ 
lungen verpflichten. 
45. Ein Kontrakt wird dann für abgeschlos¬ 
sen angesehen, wenn beide Theile ihre ge¬ 
genseitige Einwilligung erklärt haben. 
46 Ktnder sind den Eltern Ehrfurcht und 
Gehorsam, in Unglück und Dürftigkeit 
mögliche Unterstützung, m Krankheiten War¬ 
tung und Pflege, und in dem Gewerbe 
oder in der Wirthschaft Hülse zu erweisen 
schuldig. 
47„ Die väterliche Gewalt wird aufgehoben- 
wenn majorenne Söhne eine eigene Wirth¬ 
schaft errichten oder ein öffentliches Amt 
bekleiden; wenn eine Tochter unter väter¬ 
licher oder von dem Richter ergänzter Ein¬ 
willigung heurarhet; wenn der Vater hart 
mit Gefängniß- und Festungsstrafe belegt 
oder des Landes verwiesen wird; wenn er 
heimlich und wider seine Unterihanenpfiicht 
entweicht, und wenn er die Kinder vorsätz¬ 
lich hülfloe läßt.
	        
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