kann dem Andern gewisse.- Befugnisse auf
seine Person oder sein Etgenrhum einräu¬
men, «nd sich gegen ihn zu gewissen Hand¬
lungen verpflichten.
45. Ein Kontrakt wird dann für abgeschlos¬
sen angesehen, wenn beide Theile ihre ge¬
genseitige Einwilligung erklärt haben.
46 Ktnder sind den Eltern Ehrfurcht und
Gehorsam, in Unglück und Dürftigkeit
mögliche Unterstützung, m Krankheiten War¬
tung und Pflege, und in dem Gewerbe
oder in der Wirthschaft Hülse zu erweisen
schuldig.
47„ Die väterliche Gewalt wird aufgehoben-
wenn majorenne Söhne eine eigene Wirth¬
schaft errichten oder ein öffentliches Amt
bekleiden; wenn eine Tochter unter väter¬
licher oder von dem Richter ergänzter Ein¬
willigung heurarhet; wenn der Vater hart
mit Gefängniß- und Festungsstrafe belegt
oder des Landes verwiesen wird; wenn er
heimlich und wider seine Unterihanenpfiicht
entweicht, und wenn er die Kinder vorsätz¬
lich hülfloe läßt.