§ 40. Der Kufstieg der meißnisch-wettinischen Macht
von Sachsen und späteren Kaiser Lothar von Supplinburg einen mächtigen
Fürsprecher fand.
Btit Konraö I. von Vettin (dem Großen), 1123—1156, begann der Auf¬
stieg der mittelalterlichen meißnisch-wettinischen Macht, die unter Heinrich
dem (Erlauchten gegen Ende des Zeitalters der Hohenstaufen ihren Höhepunkt
erreichte.
Infolge Aussterben? der roettinifchen Nebenlinien und des tDiprechtschen
Hauses vereinigte Ronrad mit der ursprünglich nur kleinen Markgrafschaft
Meißen die roettinischen Grafschaften Vettin, Eilenburg und Brehna,
die Wiprechtschen Herrschaften Pegau, Zwickau und Rochlitz, die
Gaue Budissin und Nisani und die Markgrafschaft Niederlausitz.
Er war damit in die Reihe der mächtigsten Reichsfürsten eingetreten, (vgl.
Kartenskizze I in Bd. I des Lehrbuches.) Die damals übliche, aber bei den lvet-
tinern besonders verhängnisvoll hervortretende Neigung, Erbteilungen der Län-
der nach privatrechtlichen Gesichtspunkten vorzunehmen, gefährdete schon
beim Regierungsantritte Ottos des Neichen, 1156—1190, die roettinifche Macht¬
stellung. Der Machtverlust durch die Landverteilung an alle fünf Söhne
Konrads wurde aber zunächst noch ausgeglichen durch die wirtschaftliche
Stärkung der markgräflichen Linie infolge der reichen $reiberger Silber¬
funde.
Die schwierige politische Lage des Hohenstaufen Philipp von Schwaben
hinderte diesen, den Plan Kaiser Heinrichs VI. zur Ausführung zu bringen:
nach dem Tode des kinderlosen Albrecht des Stolzen (1190—1195) unter Über¬
gehung Dietrichs des Bedrängten (1195—1221) die Mark Meißen als erledigtes
Reichslehen einzuziehen. Unter Heinrich dem Erlauchten (1221—1288) aber
trafen mehrere günstige Umstände zusammen, die es Heinrich ermöglichten,
ein Reich zusammenzuschweißen, das ein Gebiet von fast der doppelten
Größe des heutigen Königreichs Sachsen umfaßte: außer den vorgenannten
Gebieten das Gsterland, die Herrschaften Say da und purfchenstein, Pirna
und Wehlen, das pieißnerland (als kaiserliches pfandgebiet) und vor allem
nach dem Aussterben des thüringischen Landgrafengeschlechtes mit dem Tode
Heinrich Raspes (1247) und nach glücklicher Beendigung des Thüringischen
Lrbsolgekrieges gegen Sophie von Brabant (1247—1264) die Landgraf¬
schaft Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen, (vgl. Kartenskizze II
in Bd. I des Lehrbuches.)
2. Die Herkunft der Mettiner.
Altes suebisches Adelsgeschlecht im „Schwabengau" (Mündungsgebiet der Saale
und Mulde), Herren von „Luzici". Erstes Austreten unter Otto I. — Tod eines Luzic?
in der Schlacht bei Lotrone 982. — Auswanderung nach dem Kolonialgebiete. Erwer¬
bung der Burgen und Herrschaften Vettin, Eilenburg, Brehna, sowie der Mark-
grafschaft Niederlausitz. Annahme des Namens wettin.
Schenk-Gehmlich-Giinther, Lehrb. d.Gesch, T.V 8
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