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No. 13.
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Das Königreich Polen nebst dem westlichen Russ¬
land im Jahre 1772, mit Angabe der Theilungslinien
der Jahre 1772, 1793 und 1795.
Die unglückseligen inneren Zustände des einst so mäch¬
tigen und von seinen Nachbarn gefürchteten Königreichs
Polen führen im Jahre 1772 zu seiner ersten Theilung
zwischen den benachbarten Reichen Russland, Oesterreich
und Preussen. Die darauf folgenden Theilungen vom Jahre
1793 zwischen Russland und Preussen und vom Jahre 1795
zwischen eben diesen Staaten und Oesterreich vollendete den
Untergang der „Republik". Von den drei Theilungsmächten
hat Russland den grössten, Oesterreich den bevölkertsten,
Preussen aber vielleicht den für dasselbe unentbehrlich¬
sten Theil davongetragen, da durch das neuerworbene
Westpreussen die so wünschenswerthe territoriale Verbindung
Ostpreussens mit der westlichen Hauptmasse der Monarchie
hergestellt ist.
No. 14
Deutschland beim Ausbruch de
ij* französischen
volution im Jahre 1789.
Re-
Die Karte zeigt uns den territorialen Zustand Deutsch¬
lands, wie er sich durch die vielen Jahrhunderte des spä¬
teren Mittelalters und der neueren Zeit hindurch heraus¬
gebildet hat und wie er bald darauf durch die in Folge der
französischen Revolution hereinbrechenden Stürme in einer
Weise umgestaltet werden sollte, wie dies durchgreifender
seit der Auflösung der Gauverfassung nicht geschehen war.
Die Vergrösserung des preussischen Staates inner¬
halb Deutschlands ist nach der Erwerbung von Lingen,
Tecklenburg und Moers zu Anfang des Jahrhunderts auch
unter Friedrich II. durch diejenige Ostfrieslands und eines
Theiles der Grafschaft Mansfeld stetig fortgeschritten. Von
viel grösserer Bedeutung freilich und Preussen zur Gross¬
machtstellung verhelfend ist — abgesehen von der schon
erwähnten Erwerbung polnischer Landestheile — die Er¬
oberung Schlesiens. Durch den Breslauer Friedensschluss
vom Jahre 1742 geht Schlesien als souveränes Herzog¬
thum in den Besitz Friedrichs des Grossen über; indem
es aufhört, ein böhmisches Kronland zu sein, scheidet es
auch aus der bisherigen mittelbaren Verbindung mit dem
deutschen Reiche aus und nimmt fortan zu demselben die¬
selbe Stellung ein, die schon vorher das souveräne Herzog¬
thum und spätere Königreich (Ost-) Preussen inne hatte. —
Im Uebrigen ist besonders der grosse vereinigte Länder¬
besitz des wittelsbachischen Hauses bemerkenswerth,
indem durch das Aussterben der bairischen Linie desselben
Baiern, dessen Kurwürde nach den Bestimmungen des west¬
fälischen Friedens nun wieder auf die Pfalz übergeht, frei¬
lich ohne das an Oesterreich abgetretene Innviertel, dem
Kurfürsten von der Pfalz zufällt. Die wittelsbachische Linie
Pfalz-Zweibrücken sollte bald darauf, nach dem Abgehen
auch der kurpfalzischen Linie, das gesammte Erbe in ihre
Hand vereinigen.
No. 15.
Deutschland nach der Auflösung des deutschen
Reiches im Jahre 1806.
Der politische Zustand Deutschlands und der an¬
grenzenden Länder, wie er auf diesem Blatte dargestellt
wird, ist das Ergebniss zahlreicher seit dem Beginn der
französischen Revolution eingetretener Veränderungen, be¬
sonders derjenigen, die sich durch den Vollzug des Friedens
von Lunéville im Jahre 1801 den Reichsdeputationshaupt-
schluss vom Jahre 1803 und die Stiftung des Rheinbundes
im Jahre 1806 ergaben.
Das tausendjährige deutsche Reich ist in Trümmer ge¬
gangen, dafür haben sich Frankreich und Oesterreich
zu erblichen Kaiserreichen erklärt. Die Republik Venedig
ist verschwunden und der grössere Theil ihres Gebietes
nach kurzer Zugehörigkeit zu Oesterreich in dem neuen
napoleonischen Königreiche Italien aufgegangen. Die um
Genf, Wallis und das Veltlin verkürzte Bundesrepublik der
Schweiz ist zur einheitlichen helvetischen Republik um-
geschafFen und die ehemalige Republik der vereinigten
Niederlande zeigt sich uns verkleinert als napoleonisches
Königreich Holland. Frankreich, die Urheberin aller
dieser Veränderungen, ist seit dem Frieden von Lunéville
im Besitze der lang ersehnten Rheingrenze, aber schon hat
es seinen Einfluss durch Gründung des Rheinbundes auf
einen grossen Theil des südlichen und westlichen Deutsch¬
lands ausgedehnt. Den Staaten dieses Rheinbundes, beson¬
ders den süddeutschen, sind zahlreiche vorher selbständige
Territorien zum Opfer gefallen, und zwar auf keinem an¬
dern Wege als auf dem der Anwendung nackter Gewalt.
Dagegen zeigen sich in Norddeutschland noch wesent¬
lich dieselben Besitzverhältnisse, wie sie aus dem Reichs-
deputationshauptschluss von 1803 hervorgegangen sind, nur
dass das Kurfürstenthum Hannover jetzt zu Preussen ge¬
hört. Die Ausdehnung dieses Staates, wie sie die Karte
zeigt, ist diejenige, welche die Monarchie Friedrich Wilhelms III.
unmittelbar vor dem grossen Zusammenbruch auf den
Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt erreicht hat.
NO. 16.
/
Mittel-Europa zur Zeit der höchsten Machtentfaltung
Frankreichs im Jahpe 1812.*)
Die „natürlichen" Grenzen Frankreichs bilden nicht
Rheinstrom und Alpen, sondern sie werden willkürlich nach
der jeweiligen französischen Machtentwickelung bestimmt;
das beweist die politische Gestaltung Europas im Jahre 1812.
Auf die grossartigste Weise hat Frankreich seine Macht ent¬
faltet. Das französische Reich selbst erstreckt sich im
Norden bis an die Ostsee, im Süden bis zum Garigliano,
ausserdem ist es im Besitze der sogenannten illyrischen Provin¬
zen ; durch Personalunion mit dem Kaiserreiche ist das König¬
reich Italien verbunden. Dazu sitzen Napoleoniden auf
den Thronen von Spanien, Neapel, Westfalen und
Berg. Der Franzosenkaiser ist Protector der Schweiz
*) Das Gebiet der Republik Danzig wird auf den meisten histo¬
rischen Karten fälschlich in der Form der polnischen Exclave von
1772 bis 1793 wiedergegeben. Nach Artikel 19 des Tilsiter Ver¬
trages jedoch wurde dem Freistaate nur ein Gebiet von zwei Stunden
"Weges Halbmesser um die Ringmauer zugestanden, was später inso¬
fern erweitert wurde, als man der Stadt ein Territorium von zwei
Stunden Weges Halbmesser von den äussersten Punkten
ihrer Festungswerke zulegte. Das Gebiet der Republik war
demnach, wie es hier auf der Karte angegeben ist, kreisrund.