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Niederlahnstein (117,, km) ans der nassauischen Lahnbahn über Wetzlar, Limburg
und Ems und geht wegen der vielen Windungen der Lahn durch nicht weniger als 20 Tun¬
nels und über 9 Brücken. In Waldkappel zweigt eine 51'km lange Bahn nach Cassel
ab. Bei Niederlahnstein mündet die von Wiesbaden am rechten Rheinufer herlaufende
nassauische Rheinbahn (89,4 km). Von der Lahnbahn zweigen in Wetzlar die Dill-
bahn (35,.,km) nach Dillenburg und Haiger bis nach Köln ab; in Limburg eine kurze
Bahn nach Hadamar (8,0 km) und über Nieder-Selters, Camberg durch den Taunus
nach Höchst uud Frankfurt (69,5 km) und nach Wiesbaden (51,7 km); in Diez im
Aarbachthale hinauf (ll,0km) in der Richtung nach Langenschwalbach. — Die Taunus¬
bahn (39,3 km), rechts am Main hinführend, verbindet Frankfurt mit Wiesbaden. Von
ihr zweigen in Höchst die nach Soden am Taunus und die nach Limburg über den
Taunus ab. Außerdem führen von Frankfurt nach dem Taunus die Bahn nach Krön-
berg (15,2 km) und die nach Homburg v. d. Höhe (18,, km). Auf beiden Seiten des
Main hinauf führen Bahnen von Frankfurt nach Hanau, die eine im Mainthale weiter
nach Aschaffenburg, die andere im Thale der Kinzig hinauf und dann über Fulda, Bebra
nach Cassel. Den Kreis Schmalkalden berührt die Werrabahn, von welcher bei Werns-
Hausen eine kurze Bahu (7rl km) nach der Stadt Schmalkalden abzweigt.— Durch den
Kreis Rinteln geht von Hameln der Weser entlang über Rinteln eine Bahn nach der
Köln-Mindener Bahn. Diese führt durch die äußerste Nordspitze des Kreises mit einer
Zweigbahn nach dem Badeort Nenndorf.
Die aus der Provinz Hessen-Nassau zum Kriegsdienst Pflichtigen bilden das XI. Ar-
meecorps des deutschen Bundesheeres, bestehend aus 4 hessischen (Nr. 80, 81, 82, 83)
und 2 nassauischen (Nr. 87, 88) Infanterieregimenten:; 1 hessischen Jägerbataillon (Nr. 11);
2 hessischen Husarenregimentern (Nr. 13 und 14), 1 Dragonerregiment (Nr. 5), dem
11. Artillerieregiment und dem 11. Trainbataillon. Das General-Kommando des 11. Ar-
meecorps befindet sich in Cassel; Garnisonsorte sind: Cassel, Hofgeismar, Fritzlar, Roten
bürg, Hersfeld, Fulda, Marburg, Hanau, Frankfurt, Wiesbaden, Biebrich, Diez, Lim-
bürg, Weilburg und Wetzlar.
1/ 7. Einteilung. Behörden.
An der Spitze der Provinz steht der Ob er Präsident, welcher seinen Sitz
in Cassel heil.'
Die Provinz ist in zwei Regierungsbezirke eingeteilt: Cassel und Wies-
baden. Jede der beiden Bezirksregierungen ist einem Präsidenten unterstellt
und zerfällt in drei Abteilungen: 1) für Verwaltung des Innern, 2) für
das Kirchen- und Schulwesen und 3) für Verwaltung der direkten
Steuern, Domänen nnd Forsten.
Der Regierungsbezirk Cassel ist in 24, und der Regierungsbezirk Wiesbaden in
18 Kreise geteilt. Der Verwaltungsbeamte eines Kreises heißt Landrat, in den Stadt-
kreisen Cassel und Frankfurt Polizeipräsident. Diesen Beamten stehen die Kreis-
tage oder Kreisausschüsse, gewählte Männer aus den betreffenden Kreisen, zur Seite.
Die Ortsobrigkeiten, welche von den Ortsbürgern gewählt werden, heißen Bürger-
meist er (in Cassel, Wiesbaden nnd Frankfurt: Oberbürgermeister), Stadt- oder
Gemeinderat, Bürger- oder Gemeindeausschuß (Stadtverordnete).
Die Rechtspflege wird durch zahlreiche Amts- und 6 Landesgerichte
geübt, von denen man im Regierungsbezirk Cassel an das Oberlandesgericht
zu Cassel und im Regierungsbezirk Wiesbaden an das zu Frankfurt a. M.
Berufung einlegen kann. •— Den Strafrichtern stehen in den Amtsgerichten die
Schöffen zur Seite uud bildeu dann ein Schöffengericht. Bei den Landes-
gerichten wirken bei besondern Fällen, wie bei Aburteilung schwerer Ver¬
brechen 2C. Geschworene mit, welche dann Schwurgerichte heißen.
Die höchste richterliche Behörde für ganz Deutschland ist das kaiserliche
Reichsgericht in Leipzig.