Der I, Hauptabschn. von dem Oesterr. Kreise. 265
Trier 1512. in zehnRrcise getheilet, welche Abtheilung der
Kayser Carl V. zu Nürnberg 1522. bestätiget hat, und bis
jetzo noch gewöhnlich ist. Es sind aber selbige i) der öster-
reichische, 2) der burgundische, 3) der niedcrrheinische,
4) der bayerische, 5) der obersächsische, 6) der fränki¬
sche, 7) der schwäbische, 8) der oberrheinische, 9) der
westfälische und 10) der niedersächfische Rreis. Was
vor Lander zu einem jeden Kreise gerechnet werden, die wol¬
len wir an seinem Orte schon nahmhaft machen. Hier erin¬
nern wir nur, daß der burgundische Kreis vonTcutschland
beynahe gänzlich abgerissen worden, dahero wir die dazu
gehörigen Lander entweder oben bey Frankreich, oder bey
den Niederlanden schon beschrieben haben. Wir wollen
dahero Böhmen an dessen C,teile anhangen, weil es unter
den Ehurfürsten des h. r. Reichs einen Platz hat, und auf
der Eharte von Teutschland mit stehet. In der natürlichen
Ordnung folgen diese Kreise also auf einander I. der öster¬
reichische, II. der bayerische, III. der fränkische, IV.
der schwäbische, V. der oberrheinische, VI. der nieder¬
rheinische, VII. der westfälische, VIII. der niedersäch¬
sische, IX. der obersächsische Kreis und X. Döhrncn. Und
in dieser Ordnung wollen wir auch das h. r. Reich in zehn
Hauptabschnitten beschreiben.
Der I. Hauptabschnitt,
von dem
Oesterreichischen Kreise.
Vorbericht.
Von dem österreichischen Rrcise hat man: i) Von
Loronelli, 2) von Dankerren, 3) von -Honrann, 4)
von Paillot, 5) von Valkcn, 6) von Mischern und 7)
von wirren gute Landcharten bekommen. Wir haben
die honrannische zum Grunde gelegt, welche überschrie¬
ben ist: Germania auftriaca complectens S. R. I. Cir¬
culum aufrriacum, vt et reliquas in germania auguitiflimae
doinui auftr. deuotas terras haereditarias,
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Dieser