Der HI. Hauptabschn. von dem Frank. Kreise 307
4. NEUBURG, Lat. Neoburgum., eine schöne und veste
Stadt an der Donau mir einem trefiichen Scl tosse.
5 LAUGINGEN, Lat. EsuAlUAa, ein wohlgebautes
Stadtgen.
Der z. Abschnitt.
X>on den unmittelbaren -Herrschaften.
Durch die unmittelbaren -Herrschaften in der Ober-
f Pfalz verstehet man:
I. Die Landgrafschaft LEUCHTENBERG, L. Landgravia-
- tvs Levchthneergicvs. Es liegt selbige mitten in der Ober¬
lpfalz an der Nabe, und hatte ehemals ihre eigene Landgra-
s fcn, nach deren Absierben sie 1646. an das Churhaus Lay-
, ern gefallen ist. Im Jahre 1708. wurde zwar das Haus
lLambergvon dem Kayser damit belehnet; Allein 1714. ist
lselbige Bauern wieder zurück gegeben worden. Der Reichs-
» anschlag ist 5. Mann zu Roß, t4. Mann zu Fuß, und zum
UKammergerichte -zo. fi. Zu merken ist darinnen:
1. LEUCHTENBERG, ein Schloß.
2. PFREIMDT, eine feine Stadt.
II. Die unmittelbare Herrschaft NEUSTMEL, an der
? Nabe, welche den Fürsten vonLobkowitz im Jahre 1646,
! käuflich überlassen worden ist, und den Nahmen der gefür-
fsteten Grafschaft 8TERN8TEIN bekommen hat. Sie giebt
12. Mann zu Roß, 6. Mann zu Fuß und io. fi. zum Kammer¬
zgerichte.
III. PTRBAUiM, ein Schloß und Herrschaft, ingleichen
IV. Die Grafschaft 8ULZBERG, gehörten ehedessen dem
^gräflichen Haufe Wolfstein, nachdem aber selbiges 1740.
»ausgestorben, so sind bende an dburbaycrn gefallen. Der
?Reichsanfchlag sind 2. Mann zu Roß, 4. Mann zu Fuß, und
n6. fl. 42. Kr. und 5. Heller zum Kammergerichte.
Der III. Hauptabschnitt,
von dem
Fränkischen Kreise.
Vorbericht.
Den fränkischen Areis haben i)Homann, s) Iaillst,
U 2 z) Gans