524 Das VIII. Buch, von Deutschland.
Nestbach. Hier hielten sich ehemals die Bifchöffe von
Camin auf. Eben deswegen gehört sie auch zu dem Für-
sienthume Camin.
IV. Das ^Herzogthum wenden liegt neben Cassuben
zur Rechten. Die merkwürdigsten Oerter:
1. RüGENWALDE, eine feine ^Handelsstadt, Schloß
und Amt nebst einem Hafen an der Wipper. Hier ist ein
vortresticher Lachsfang.
2. STOLPE, eine gute Stadt, Schloß und Amt am *
Flusse Stolpe, allwo man vieLBernsiein auffischt und
Lachst fangt.
V. Die beyden Herrschaften Laucnburg und Bütoru ha¬
ben ehemals zu Pohlen gehört. Seit 1657. gehören sie dem
Haufe Brandenburg. Die besten Oerter sind:
1. LAUENBURG, eine feine Stadt mit einer Herrschaft
von 6. bis 8. Meilen. .
2. BüTOW, eine Stadt und Herrschaft von 6. Meilen.
Zum Beschlüsse von Deutschland wollen wir an Statt des
burgundischen Kreises das Königreich Lohmen mit besuchen,
von welchem überhaupt 1) -Homann, 2) Jaillor, 3) ¿iolin,
4) Ram, 5) Ganfon, 6) Vischer, und 7) wirre feine Land¬
charten geliefert haben. Oie homannische Charte, welche
wir zumGrunde gelegt haben, führt die Ueberfchrift: Re¬
gni Bohemiae, Ducacus Sileiiae, Marchionatus Morauiae &
Luiatiae radala generalis.
Es wurde aberBöhmcn ehemals 1) in Böhmen an und
vor sich, 2) in dasHerzogthum Schlesien, 3) in dasMarg-
grafthum Mahren, und 4) in die Lausitz abgethcilet. Von
der Lausitz haben wir schon oben gehandelt, also bleiben uns
nur Böhmen, Schlesien und Mahren zu besuchen übrig.
Der X. Hauptabschnitt,
Erinnerung.
Das 1. Capirei.
Von dem Herzogthunìe Schlesien.
Vor-