fullscreen: Leitfaden der griechischen und römischen Altertümer

IV. Tie Beziehungen der Staaten unter einander. 41 
samkeit bildete ein dauerndes Band zwischen beiden Staaten. Dabei besaß 
die Kolonie volle politische Selbständigkeit, nur die Pietät schloß Feindselig¬ 
keiten ans. Loser war das Verhältnis, wenn die Bevölkerung der Kolonie 
durch Zuzug aus sremdeu Städten (ot I-oixot) gemischt war. 
79. Eine ganz andere Stellung nahmen die athenischen Kleruchien 
ein (r, -xXTjpouy», d. H. Ortschaften, die im Kriege unterlegen und mit 
athenischen Bürgern besiedelt waren. Ihren Einwohnern wurde eiu Teil 
des Ackerlandes, zuweilen das ganze, genommen und, in Landlose (<n xX^pot) 
geteilt, an athenische Bürger überwiesen, die damit aus der Klasse der 
Theten in die der Zeugiten ausrückten und -zum Hopliteudienst fähig wurden. 
Sie blieben ihrem Demos und ihrer Phyle zugehörig und behielten alle 
ihre Rechte und Pflichten dem Staate gegenüber, durften aber die An¬ 
siedelung nicht willkürlich verlassen. Wo sie größere Gemeinwesen bildeten,, 
entsprach die Verfassung derselben geuau der athenischen, nur war die Kom¬ 
petenz ihrer Behörden aus die innere Verwaltung beschränkt, und die Gerichts¬ 
barkeit in wichtigeren Sachen der Hauptstadt vorbehalten. 
80. Unter dem Namen Amphiktyonen (ot dy/pixiuovs?, eigentlich 
aticsr/Tiovcs: die Umwohnenden) vereinigten sich benachbarte Völkerschaften 
um eiu gemeinsames Heiligtum zu einem Bunde, der die Teilnehmer zu 
gemeinsamem Einschreiten bei jeder Verletzung des heiligen Gebietes oder 
der heiligen Satzungen verpflichtete. Sonst blieb den Bundesgliedern volle 
Freiheit auch zum Kampfe untereinander, nur durfte eine amphiktyonische 
Stadt nicht zerstört, und bei einer Belagerung das Wasser ihr nicht abge¬ 
schnitten werden. Es gab mehrere solcher Amphiktyonien. Die bedeutendste 
war der Bund der 12 Stämme, dessen Mittelpunkt das Heiligtum der Demeter 
in i)cn Thermopylen, später der delphische Tempel war. Zur Bundes¬ 
versammlung, die ihren alten Namen Pylaia (rj HuXaia) auch in Delphi 
behielt, schickte jeder der 12 Stämme (die Thessaler, Perrhäber, Magneten^ 
Phthioten, Doloper, Malier, Ötäer, Lokrer, Phokier, Böoter, Dorier, Ionier) 
2 Vertreter (ot ispo|ivr|U.ovsc). Neben ihnen erscheinen als politische Ab¬ 
gesandte Pylagoren (ol TruXappai). In jedem 4. Jahre wurden als Bundes¬ 
sest die pythischen Spiele gefeiert (§ 137). 
81. Zu einer großen Bundesgenossenschaft, der ein bestimmter 
Name nicht beigelegt wurde, vereinigten sich die Griechen gegenüber der 
von dem Per]erreiche drohenden Gesahr. Die Hegemonie wurde den Laeedä- 
moniern übertragen, die bereits an der Spitze eines peloponnesischen Staaten¬ 
bundes standen. Zu der Bundesversammlung (tö ouviopiov) aus dem Jsthmos- 
schickten alle „wohlgesinnten" Städte ihre Abgesandten (ot TrpoßouXot). Den 
Oberbefehl über das vereinigte Landheer und über die Flotte führten laeedä- 
monifche Feldherrn, und jedem von ihnen stand ein Kriegsrat (tö cmv- 
ioptov), aus deu Strategen der einzelnen Städte gebildet, zur Seite. Nach 
dem Siege wurde die Fortdauer des Bundes beschlossen und zu seinem 
Mittelpunkte Platää bestimmt. Durch das Benehmen des Pausanias be-
	        
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