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Lieber, gelobe mir ein Gleiches." Der Vetter versprach es ihm,
und beide umarmten sich. Die Wahl siel auf den älteren Konrad.
Der neuerwählte König bestätigte vollkommen das Ver¬
trauen, welches man in ihn gesetzt hatte. Mit kräftiger Hand
führte er die Zügel der Regierung und durchzog selbst zur besseren
Handhabung des Rechtes und der Ordnung die einzelnen Pro¬
vinzen. Er selbst saß zu Gericht, half den Unterdrückten zu
ihrem Rechte und züchtigte die Räuber. Zu der damaligen Zeit
uämlich, wo wegen der ewigen Kriege rohe Willkür herrschte,
erlaubte sich jeder, was er konnte; es gab kein Gesetz, keinen
Frieden mehr im Lande. Wurde ein Burgbesitzer von einem
andern beleidigt, so suchte er nicht mehr Hülfe beim Könige oder
bei schlechtbcstellten Gerichten, sondern jeder war kurz entschlossen,
sich selbst Recht zu verschaffen. Sie umgaben sich mit mehreren
Kricgesgehülfen und gingen ans einander los. Wer die meisten
und kräftigsten Fäuste ans seiner Seite hatte, der hatte bei sol¬
chen Fehden das beste Recht. Man nannte es daher das
Faustrecht, weil eine gute Faust statt alles Rechtes galt.
Man hörte am Ende von nichts als Morden, Rauben und
Brennen. Besonders gefährlich waren die hochgelegenen Bur¬
gen, von denen aus die Raubritter auch das Eigenthum und
die Sicherheit der Schwächeren gefährdeten. Um den fortwäh¬
renden überall herrschenden Fehden der Großen vorerst wenig¬
stens eine Grenze zu setzen, hatten bereits die burgundischen
Bischöfe den Gottesfrieden oder die Gottestrene(Treuga
dei) verkündet. Rach diesem mußte bei Strafe des Kirchenbannes
und der Landesverweisung jede Woche von Mittwoch Abend bis
Montag Morgen zur Feier der durch das Leiden und die Auf¬
erstehung Christi geheiligten Tage die Fehde ruhen. Dieser
Gottcsstiede brachte, wenn auch mehr für die ersten Zeiten, eine
heilsame Unterbrechung der Fehden hervor, die nicht selten zu ver¬
söhnenden Unterhandlungen führte. Später gewann auch in
Deutschland dieser wohlthätige von der Kirche ausgegangene Got¬
tesfriede Aufnahme und immer weitere Geltung.