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Perser und Griechen. Europas Sieg über Asien.
spartanische Heer war genau gegliedert und demnach sehr beweglich.
Die kleinste Abtheilung bildete die Enomotie; zwei machten eine Pente-
kostis, und zwei von diesen einen Lochos, vier Lochen aber eine Mora
zu 412 Mann aus. Zu jeder Mora gehörten 100 Reiter; Vortrab
des Heeres waren die Skiriten, Leichtbewaffnete aus der Landschaft
Skiritis.
Damit der Spartiate ein folgsamer, nüchterner Bürger und im
Felde ein unüberwindlicher Krieger werde, überwachte der Staat die
ganze Heranbildung des jungen Geschlechtes. Die neugeborenen Kinder
wurden besichtigt, die gebrechlichen und krüppelhaften den Müttern hin¬
weggenommen und in einen Felsenschlund des Taygetus geworfen! die
kräftigen und gesunden blieben den Eltern, jedoch nur bis zum siebenten
Lebensjahre. Dann kamen sie in Erziehungshäuser, wo sie unter Auf¬
sicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier
das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger,
Durst und Kälte für nichts achten; sie übten sich im Ringen, Wett¬
laufen, Schwimmen, Werfen u. s. w. Mit dem 16. Jahre gingen sie
in die Reihen der Jünglinge über; auch da galten Bescheidenheit und
Besonnenheit im Reden, Gehorsam und Ehrfurcht vor den Oberen
und Greisen als erste Tugend, Waffenübungen aber als wichtigstes
Geschäft. Als eine Vorübung des Krieges wurde ihnen die Jagd zu
bestimmten Zeiten erlaubt; daß sie auch die Heloten gejagt hätten,
welche sich trotz der von Sparta ergangenen Warnung außerhalb ihrer
Wohnungen sehen ließen, wie erzählt wird, ist nicht wohl glaublich;
die Spartiaten brauchten ihre Heloten viel zu nothwendig, als daß sie
dieselben auf eine so muthwillige Weise hätten verlieren mögen. Eher
mag es geschehen sein, daß den Jünglingen zuweilen an Heloten, welche
man zum übermäßigen Trinken zwang, die Schande des berauschten
Menschen gezeigt wurde. So war auch listiger Diebstahl von Lebens¬
mitteln erlaubt, weil er als Vorschule zu Kriegslisten betrachtet wurde;
den entdeckten oder ertappten Schelmen traf empfindliche Strafe. Knaben
und Jünglinge erlernten aber auch die Gesetze der Vaterstadt, sangen
in Liedern die Geschichte der Vorfahren und in Lobgesängen den Preis
der Götter. Endlich ging der Jüngling in die Klasse der Männer
über, verheirathete sich, zog in den Krieg, wenn die Reihe ihn traf,
übte sein Bürgerrecht in der Gemeinde und begleitete Aemter, wenn
ihm die Ehre einer Wahl zu Theil wurde. Der Staat griff aber noch
tiefer in das häusliche Leben ein; daß er das Familiengut schützte, das
neugeborne Kind der Mutter zurückgab oder wegwarf, das siebenjährige
zur Erziehung übernahm, ist bereits gesagt; er verordnte aber auch die
sogenannten Spssitien, d. h. Tischgesellschaften von Männern, meistens
15, von denen jeder seinen Beitrag lieferte. Die Syssitien waren also