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In jenem Vertrag^^ltt Äng^and erlangte Deutschland den Besitz von
Helgoland, also endlich die volle Herrschaft über die Elb- und Weser-
mündung.
Außerhalb Afrikas richteten sich die Kolonialbestrebungen aufNeu-Guinea,
dessen östliche Küste noch unbesetzt war. Ein Drittel dieser großen Insel,
Kaiser Wilhelmsland genannt, ward für Deutschland in Anspruch ge-
nommen und dieser Besitz von Holland und England 1885 anerkannt. Außer
dem Gebiet von Neu-Guinea wurden unter deutschen Schutz gestellt die be-
nachbarten Inselgruppen Neu-Britannia und Neu-Jrland, genannt Bismarck-
Archipel, und in Polynesien die Marschall-, Brown- und Providence-
Inseln.
Sehr glücklich ist dieser Besitz ergänzt worden durch die von Spanien
1899 käuflich erworbenen Karolinen-, Marianen- und Palau-Jnseln,
da diese auf dem Wege zwischen Kaiser Wilhelmsland und China liegen, wo
die Bucht von Kiautschou (am Gelben Meer) in deutschen Besitz über-
gegangen ist. Im Jahre 1899 sind auch die Samoa-Jnseln (zwei von der
Inselgruppe) unter deutsche Oberhoheit gekommen.
IV. Die Gründung des Dreibundes.
1. Die Lösung des deutsch-russischen Freundschaftsverhältnisses.
Die großen kriegerischen Erfolge Preußens und Deutschlands (1866—1871)
waren durch die wohlwollende Haltung des russischen Kaisers, Alexanders IL,
gegen Preußen erleichtert worden. Die stolze Erhebung Deutschlands ver-
stimmte aber in Rußland. Man forderte eine Genugtuung und begann noch-
mals die Lösung der orientalischen Frage. Im Jahre 1877 unternahm Ruß-
land den Krieg gegen die Türkei; es überschritt den Prath und drang in
Rumänien ein. Dieses schloß sich den Russen an und erklärte seine volle
Unabhängigkeit von der Türkei. Darauf ward die Donau und der Balkan
überschritten. Nach mancherlei Wechselfällen rückten die Russen Anfang 1878
in das Maritzatal und zogen über Adrianopel bis vor die Mauern von Kon-
stantinopel. Der Friede von San Stefano (am Marmarameer)
regelte die Verhältnisse der Balkanhalbinsel in russischem Sinne d. h. befreite
die Slawen von der türkischen Herrschaft. Infolge des Widerspruchs Eng-
lands traten jedoch darauf die.sechs europäischen Großmächte (Rußland, Deutsch-
land, England, Frankreich, Österreich, Italien) und die Türkei in Berlin
(1878) zu einem Kongresse zusammen und setzten in dem Berliner Frieden
fest, daß Rumänien und Serbiens unabhängige Fürstentümer
bilden, Bulgarien (zwischen Balkan und Donau) zwar an die Türkei eine
Abgabe zahlen, aber einen eigenen Herrscher wählen sollte. Die thracisch-
macedonischen Lande (Rumelten) blieben türkisch.
Bosnien und Herzegowina wurden Österreich überlassen. Eng-
land hatte die Umstände benutzt, um Cypern zu besetzen.
1) Die Herrscher nahmen in den nächsten Jahren ben KönigStitel an.
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