und Regulirung der öffentlichen Abgaben eine mitwirkende Stimme 
und andere bestimmte auf die Verwaltung des Staats sich beziehende 
Rechte haben, heißen Reichsstande, Landstande, Parla¬ 
ment. In manchen Staaten giebt es leider auch noch Leibeigene 
und Sklaven, wovon jene an den Grund und Boden ihrer Herr¬ 
schaft gebunden, diese nicht einmal über ihre eigene Person verfügen kön¬ 
nen, sondern gleich einer Waare, bloß das Eigenthum ihrer Herren sind. 
Europa. 
Ueber die Ostgränze dieses Erdtheiles ist man nicht überein¬ 
stimmend. Daß Europa auf seiner Ostfeite von dem Aegeischen 
oder Griechischen Meere, der Meerenge der Dardanellen oder dem 
Hellespont, dem Meere von Marmora, der Meerenge von Constan- 
tinopel oder dem Bosporus, dem schwarzen und dem Asowschen 
Meere begränzt werde, darüber sind die Geographen einig und so 
weit ist auch die Gränze von der Natur bestimmt. Aber von da an 
bis zum Eismeere, eine Strecke von wenigstens 360 Meilen, ist 
sie ungewiß und willkührlich. Wollte man hier eine Naturgränze 
Europa's suchen: so müßte man den Kaukasus, das Kaspische 
Meer, den Uralfluß von seiner Mündung an bis zu seiner Quelle 
auf dem Uralgebirge, dieses Gebirge und das Werchoturisches Ge¬ 
birge bis zum Karischen Busen des Eismeeres als Gränzpunkte 
zwischen Europa und Asien annehmen, und Europa um 25,000 
QM. größer seyn, als man gewöhnlich seine Größe berechnet. 
Dann sielen aber auch verschiedene Gouvernements des Asiatischen 
Rußlands, der ganze Lauf der Wolga und ein Theil des Kaspischen 
Meeres, das doch stets zu Asien gerechnet worden ist, zu Europa. 
— Andere nehmen die Wolga von ihrem Einflüsse ins Kaspische 
Meer bis dahin, wo die Samara sich mit ihr vereinigt, zur 
Gränze, ziehen sodann längs der Samara eine Linie bis gegen 
Orenburg an den Fluß Ural, und betrachten sodann diesen bis zu 
seinem Ursprünge am Uralgebirge, und von da die höchsten Punkte 
dieses und des Werchoturischen Gebirges, bis an die Küsten des 
Eismeeres als Gränzscheide, wonach Europa auch noch die auf 
der Westseite der Wolga und auf ihrer Ostseite bis zum Ural gele¬ 
genen Gouvernements des Asiatischen Rußlands begreifen würde.*) 
Endlich bestimmen auch andere Geographen die Gränze Asiens vom 
Asowschen Meere an so, daß sie die Gouvernements Kaukasien, 
Astrachan, Saratow, Pensa, Simbirsk, Kasan, Wjätka, Perm 
und Tobolsk und dann das Werchoturische Gebirge vom Ursprünge 
der Petschora auf demselben bis zum Karischen Busen des Eis- 
*) Bekanntlich theilen die Geographen Rußland in das Europäische und 
Asiatische Rußland,' jedoch kennt die Russische Regierung diese Ein- 
tbeilung nicht, sondern sie har, ohne Lerücklichtigung der beiden 
Erdtheile, das Reich in Gouvernements und Provinzen getheilt.
	        
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