fullscreen: Erzählungen aus der neuen Geschichte (Theil 2)

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Herzen femer Untertanen entfremdete, so that er dies noch 
mehr durch fem Streben, feinen Sohn und Nachfolger mit 
erner spanischen Prinzessin zu vermählen. Um diesen Zweck 
zu erreichen, versäumte er es sogar, seinen Schwiegersohn 
|njbr^ V; von der Pfalz (vergl. XXI, 2) zu unterstützen. 
Günstling, Buckingham, reiste selbst mit dem 
Prinzen Karl nach Spanien, um die Heirat zustande zu brin- 
gen; dennoch fcheiterte der Plan, weil sich Buckingham durch 
fern leichtfertiges Betragen mit dem Hofe veruneinigt und die 
Spamer so verletzt hatte, daß er schimpflich aus Madrid ver- 
wiesen ward. Dagegen gelang es dem König, die Vermah- 
lung seines Sohnes mit einer anderen katholischen Prinzessin 
mit Marie Henriette, Tochter Heinrichs IV. von Frank- 
reich> _ zur Ausführung zu bringen, in der jedoch das Volk, 
als sie mit einem großen Gefolge französischer Höflinge an 
Englands Küsten landete, den leibhaftigen Antichrist über das 
Meer zurückkehren zu sehen glaubte. 
Jacob, der sich bei seiner hohen Meinung vom Rechte 
der Könige durch seinen Günstling Buckingham zu vielen will- 
kürlichen Schritten verleiten ließ, verfolgte die Puritaner, 
deren freisinnige Kirchenverfassung ihm ein Greuel war, und 
diese erhoben in ihren Predigten über Freiheit und Gleichheit 
desto lauter ihre Stimme. So hinterließ Jacob, als er im 
Jahre 1625, mit dem Hasse aller Parteien beladen, ins Grab 
sank, feinem Sohne und Nachfolger das Reich in großer Auf- 
regung. 
2. Karls I. Regierung bis M Berufung des langen Parlaments. 
'(1625—1649.) 
Karl I., der von 1625 bis 1649 regierte, zeichnete sich 
durch ernsten würdigen Anstand und sittlichen Wandel aus, 
und liebte und schützte Wissenschaften und Künste. Es fehlte 
ihm jedoch der Scharfblick, die wahre Lage des Reiches zu 
erkennen, und die Kraft, eigene Überzeugungen zu haben und 
durchzusetzen. Dabei hatte er, wie sein Vater, eine über- 
wiegele Neigung zu unumschränkter Gewalt; er betrachtete 
jeden Versuch, feine königliche Macht zu beschränken, als einen 
sträflichen Eingriff in seine Rechte und hielt sich für befugt, 
jede ihm abgedrungene Verwilligung nach Gutdünken zurück-
	        
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