Full text: Deutsche Geschichte (Cursus 2)

25 
Der Bürger- und Bauernstand. 
Turniere Theil nehmen wollte, mußte dem dazu bestimmten Vogt 
seinen Namen nennen. War der Ritter nicht von adeliger Ab¬ 
kunft, oder hatte er sich irgend eines Vergehens schuldig gemacht, 
so wurde er zum Turnier nicht zugelassen. Abgehalten wurden 
dieselben gewöhnlich aus Marktplätzen oder auch auf freiem Felde. 
Der Raum war von doppelten Schranken umgeben, und inner¬ 
halb derselben erhoben sich die zum Theil sehr prächtigen Sitze für 
die Zuschauer. Trompetengeschmctter und Paukenschall verkündig¬ 
ten die Ankunft der Ritter. Auf stolzen Rossen kamen sie an¬ 
gesprengt und ritten innerhalb der Schranken einher, wobei ein 
Herold ihre Namen ausrief. Sobald mit einer Trompete das 
Zeichen gegeben wurde, sprengte das zum Kampf bereite Paar 
mit eingelegter Lanze aufeinander. Sieger war, wer seinen Gegner 
aus dem Sattel hob oder gegen seinen stählernen Brustharnisch 
seine Lanze zersplitterte. Nach dem ersten Kampspaar folgte ein 
zweites, drittes rc. Den Beschluß machte die Vertheilung des 
Siegespreises (Dankes), welcher in einer goldenen Kette, einem 
goldenen Ringe rc. bestand und von einer fürstlichen Dame an 
den vor ihr knieenden Ritter ausgetheilt wurde. 
Für viele Ritter liefen diese Turniere oft sehr unglücklich ab, 
indem sie mit ihrer schweren Rüstung vom Pferde stürzten und 
sich hierbei Arme und Beine brachen. Oft kämpften mehrere 
Ritter, unterstützt von ihren Knappen, gegeneinander, und das 
Ganze hatte das Aussehen einer kleinen Schlacht. Besonders 
geschah dies bei Parteien, die sich sonst schon feindlich gegenüber 
standen. — Die reichen Ritter lebten auf ihren Burgen wie kleine 
Könige, während die ärmern zechend und schmausend von einem 
zum andern zogen. Sie hießen fahrende Ritter. Viele derselben 
vergaßen sich oft so weit, daß sie nur von Raub und Plünderung 
lebten und von ihren Burgen die vorüberziehenden Reisenden 
überfielen. Die wenigsten Kaiser vermochten gegen diesen Unfug 
etwas auszurichten, welchen die Ritter das Recht des Stärkern 
gegen den Schwächern oder das „Faustrecht" nannten. Das 
Ritterwesen erhielt sich bis zur Zeit der Erfindung des Pulvers, 
von wo ab seine Bedeutuwg wegen veränderter Gestalt des ganzen 
Kriegswesens verloren ging. 
9. Der Büger- und Bauernstand. 
In der Zeit Karls d. Gr. und einige Jahrhunderte darüber 
hinaus gab es außer den Fürsten nur zwei Stände: den des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.