26 Der Bürger- und Bauernstand.
Adels und den der Leibeigenen. Zum Adelstände gehörten
alle Besitzer größerer Ländereien. Hatten sie diese Besitzungen
vom Könige für gewisse Dienste geliehen erhalten, so waren sie
dessen Lehnsleute oder Vasallen. Starb ein Vasall, so fiel
seine Besitzung, die den Namen Lehen führte, an den Lehnsherrn
zurück, und es hing von ihm ab, damit den Sohn des Ver¬
storbenen oder einen Andern 311 belehnen. — Der Bürgerstand
kam erst auf, als Heinrich I. die Zahl der Städte vermehrte.
Da sie wegen der im Mittelalter herrschenden Unsicherheit mit
Mauern, Wällen und Gräben versehen waren, so glichen sie den
Burgen, und hiervon erhielten ihre Bewohner den Namen „Bürger".
Mit der Zeit vermehrte sich die Volksmenge in den Städten und
die Gewerbe in denselben wurden immer mehr vervollkommnet.
Um das Aufblühen der letztern weiter zu befördern, traten die Ge-
werbtreibenden unter gewissen Gesetzen zusammen itnb bildeten
sogenannte Zünfte, Gilden und Innungen. Nach und nach
entstand auch unter den Zünften ein reger Wetteifer, und die eine
suchte sich von der andern einen höhern Rang und eine höhere Be¬
rechtigung zu verschaffen. Wie die Adeligen ihre Namen von ihren
Schlössern unb Burgen entlehnten, so entlehnten die Bürgerlichen
ihre Namen entweder von ihrer» Gewerbe, wie Schmidt, Schlosser,
Schneider — oder von gewissen Körpereigenthümlichkeiten, wie
Großkopf, Lange, Kurz, Schwarz rc. Alle diese Namen wurden
später Familiennamen.
Der höhere Schwung, den die Kreuzzüge namentlich auf den
Handel ausübten, ließ bald hier und da größere oder kleinere Han¬
delsstädte entsteherr. In Kurzem zeichneten sich Nürnberg, Augs¬
burg, Regensburg im südlichen Deutschland und Bamberg,
Lübeck und Bremen im nördlichen Deutschland durch ihren
großen Reichthum aus. Dieser Reichthum weckte das Selbstge¬
fühl der Bürger, und so strebten sie nach immer höherer Bedeutung
und Geltung. Verwirklichen ließ sich dies Streben leicht, sobald
der Fürst, dem sie angehörten, sich in Geldverlegenheit befand.
Gern bewilligten sie ihm seine Forderung imb errangen sich dafür
von ihm ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Solche Städte führten
dann den Namen freie Reichsstädte, die Niemanden, denn nur
den Kaiser, als ihren Oberlehnshcrrn anerkannten. Ihre wichtigste
Sorge war, sich besonders vor den Raubrittern zu schützen, die
von ihren Burgen auf die vorüberziehenden Kaufleute lauerten.
Aus dem Grunde vereinigten sich 124k zuerst Hanlburg und
Lübeck zu einem Bündniß und unterhielten zu ihrem Schutz auf