baar Geld hätte. Er für sich hatte nun vichi so bki;
sondern um so viel zu erlangen, beschloß er, seine Kin¬
der um einen Theil ihres Muttergutes zu betrügen.
Das tbat er, und vergrub mit Hülfe seiner Braut, deS
Abends vorher, als er bei den Gerichten Richtigkeit mit
seinen Kindern machen, und schwören sollte, daß seine
verstorbene Frau nicht mehr nachgelassen habe, als er
angegeben hatte, hinter depr Dorfe einen Beutel mit
hundert Tbalern; denn er glühte thdrigter Weise: nun
könnde er sicher schwören, daß er nichts mehr hätte,
als was er angäbe, weil er do
hätte. Aber als er gefchwo
Geld wiederholen und Vcrlöyni
das Geld fort; denn ein A
hatte durch die Thüre zuMeHen,
mit dem Gelde davon gegc
Braut, weil er glaubte,
nominen; als sie aber lei\
sie geriethen in den heftigj
Erbitterung endigte. Sic
nichts mehr im Hause
en hatte, und nun sein
halten wollte, da war
ckofen liegender Bettler
und war des Nachts
n. Er lief eilig zu seiner
sie es im Scherz wegge-
e, ward er unwillig, und
Streit, der sich mit großer
wollte ihn nun nicht heira-
then, sondern verklagte ihn, weil er sie eine Diebinn ge¬
scholten und sogar geschlagen hatte. Er ward, als die
That begannt wurde, wie ein meineidiger Betrüger, sie
aber, als eine Theilnehmerinn an dem Betrüge gestraft.
Geiz sührt zu Lastern hin.
Anrecht Gut gedeihet nicht.
Wer Anrecht säet, wird Mühe und Verdruß ärnten.
Sir. 19, 19. Cap. 21, 2. 3. Cap. 20, 25,
145. Die Stiefmutter.
Smfe heirathete einen Wittwer mit drei kleinen Kindern.
An ihrem Hochzeittage betete sie zu Gott, und sprach:
„Ach Herr, mein Gott! daö Schicksal aller Menschen
„kommt auf deinen Willen an. Ich soll die Gehülfinn
„dieses Mannes werden, indem ich an die Stelle der
„verstorbenen Frau trete, auch ihre Pflicht übernehmen,
„und Mutter dieser armen, verlassenen Kinder seyn.
„Es mag dieses aber wohl nicht so leicht angehen. —
„Doch ich gelobe und verspreche es dir, du allwissender
„(Oott, weil ich heute den aufrichtigen Vorsatz dazu
„habe. Alle Tage meines Lebens will ich mich an die-