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der Exekutivgewalt der französischen Republik ernannt worden war,
über den Frieden zu verhandeln. Im Präliminarfrieden zu
Versailles verzichtete Frankreich auf das Elsaß (außer Belfort)
und auf ein Fünftel von Lothringen mit Metz (zusammen 257
Quadratmeilen mit 1,580,000 Einw.); als Kriegskosten zahlte es
fünf Milliarden Francs, und zwar 1 Milliarde im Jahre 1871,
den Rest innerhalb drei Jahren. Am 1. März erfolgte der Einzug
deutscher Truppen in Paris. Der Definitivfrieden wurde am
10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M. abgeschlossen.
Ein trauriges Nachspiel des Krieges war der Aufstand der
socialdemokratischen „Commune" von Paris, welche der französischen
Nationalversammlung, die ihren Sitz nach Versailles verlegt hatte,
den Gehorsam aufkündigte und blutige Frevel beging. Erst nach
zweimonatlicher Belagerung der Hauptstadt gelang es den Regierungs¬
truppen den Arbeiteraufruhr zu dämpfen. Thiers suchte nun als
Präsident der Republik die geschlagenen Wunden zu heilen, räumte
aber schon 1873 seine Stellung dem Marschall Mac Mahon ein,
dessen Amtsdauer auf sieben Jahre festgesetzt wurde. — Napoleon III.
starb im Jan. 1873 als Verbannter zu Ehislehurst in England.
Durch den Krieg von 1870—71 waren alte deutsche Länder
zurückerobert worden; das deutsche Volk hatte sich zu stolzem National¬
gefühl erhoben und die Erkenntniß gewonnen, daß seine Macht und
Wohlfahrt auf der Einigung von ganz Deutschland beruhe. Schon
vor Abschluß des Friedens wurde der Nordbund zum deutschen
Reiche erweitert. Die Wiederherstellung der deutschen Kaiserwürde
krönte das Werk. Auf den Antrag König Ludwig's II. von Baiern
erklärten Deutschlands Fürsten und freie Städte am 18. Januar 1871
in Versailles den König Wilhelm von Preußen zum erblichen
deutschen Kaiser. Nach der Ankunft Kaiser Wilhelm's I. in Berlin
wurde hier am 21. März der erste deutsche Reichstag eröffnet.
Elsaß-Lothringen mit der neu gegründeten Universität Straßburg
ward deutsches Reichsland. —
„Behüt die Deutschen Lande in Treue, starker Gott,
Und mache seine Feinde in Ewigkeit zu Spott!"
§ 68. Rückblick.
Ein charakteristisches Merkmal des Mittelalters war die geson¬
derte Stellung der einzelnen Staaten gewesen, unter denen das deutsche
Reich die politische Machtstellung inne hatte. Mit dem Beginne der