Full text: Vaterländische Geschichtsbilder für den ersten Unterricht in der Volkschule

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Dauer der täglichen Arbeit zehn Stunden nicht überschreiten. Die Frauen- 
arbeit ist für die Nacht oder für unterirdische Betriebe ganz untersagt, sonst 
soll sie täglich nicht länger als elf Stunden dauern. 
Leben und Gesundheit sollen bei der Arbeit möglichst gesichert, 
Anstand und gute Sitte in den Betrieben aufrecht erhalten werden. 
In jeder Fabrik muß eine Arbeitsordnung öffentlich aushängen, damit 
der Arbeiter seine Rechte und Pflichten genau kennt. Fabrikinspektoren 
wachen darüber, daß die Vorschriften des Gesetzes befolgt werden. 
10. Die Kaiserin Auguste Viktoria. Schon früh zeigte Auguste 
Viktoria die edelsten Eigenschaften des Herfens: lautere Frömmigkeit und 
hilfreiche Nächstenliebe. Sie steht überall da an der Spitze, wo es gilt, 
Not und Elend zu lindern. Seit dem Tode der Kaiserin Angusta ist ihrer 
Fürsorge der Vaterländische Frauenverein anvertraut. 
11. Die Kinder des Kaiserpaares. Nach Hohenzollernweise hat das 
Herrscherpaar seinen Kindern eine zwar strenge, aber doch liebevolle Er- 
ziehung angedeihen lassen. Alle Söhne besuchten die Kadetten anstatt 
zu Plön. Der Kronprinz Wilhelm sowie die Prinzen Eitel 
Friedrich und August Wilhelm bezogen dann die Universität zu 
Bonn, Prinz Oskar studierte auf der Hockschule zu Straßburg. 
Kronprinz Wilhelm führte im Jahre 1905 die Prinzessin Cecilie von 
Mecklenburg heim, Prinz Eitel Friedrich am Tage der Silbernen Hoch- 
zeit seiner Eltern die Herzogin Sovhie Charlotte von Oldenburg, 
und Prinz August Wilhelm vermählte sich mit der Prinzessin Alexandra 
von Schleswig-Holstein. Dem Kronprinzenpaar sind bereits vier 
Söhne geboren. 
IV. Stadt) Staat und Reich. 
Die Stadt. 
1. Ihr Besitz. Wer eine Stadt durchwandert, schreitet auf städtischem 
Boden dahin; denn die Straßen gehören der Stadt; auch die Laternen links 
und rechts; ebenso die Masten und Drähte der elektrischen Bahn, die Schienen 
und die Wagen, die darauf laufen; ferner die Abzugskanäle und die Wasser- 
leitungsrohre unter der Erde. Eigentum der Stadt sind auch die freien 
Plätze und die öffentlichen Anlagen; desgleichen die meisten Schulen, das 
Rathaus, die Markthalle, das Schlachthaus, die Feuerwehrstationen und 
andre öffentliche Gebäude, die zum Zeichen dafür gewöhnlich das Stadt- 
wappen tragen. 
2. Ihre Aufgaben. So hat jede Stadt einen großen Besitz. Auch die 
Arbeiten, die sie zu erledigen hat, sind gar mannigfaltig. Sie liefert 
den Bewohnern Wasser für ihren Haushalt, Gas und Elektrizität zur Beleuch- 
tuug der Wohnungen; sie läßt den Kehricht abfahren und die Straßen be¬ 
leuchten und reinigen; sie legt Straßenbahnen an und sorgt so für einen 
schnellen und bequemen Verkehr; sie wacht darüber, daß die Privathäuser nach 
den bestehenden Vorschriften gebaut werden, und unterhält eine tüchtige Feuer-
	        
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