vierter Abschnitt. i4t
er das Bikdniß deS Kaisers, und bog die Kniee vor den
römischen Adlern; so daß die ganze Welt, sich zu vereini¬
gen schien, Tugenden zu preisen, welche Hoffnung, und
nicht' Erfahrung dem jungen Fürsten gegeben- hatten. Doch
bald zeigten die ungeheuern Laster dieses Kaisers die TäS!-
schUng. Nachdem er die Feyerlichkeiten bey dem Begräbniße
des Tiber vollzogen hatte, eilte er nach den Inseln Pandä!-
larie. und Pöntia, um die Asche seiner Mutter, und Brüder
zu holen, und setzte sich dabey der Gefahr eines Sturmes aus,
um seiner kindlichen Liebe einen desto größer» Glanz zu ge¬
ben. Da er sie nach Rom gebracht hatte, ordnete er jährliche
Feyerlichkeiten ihnen zu Ehren an, und befahl, daß- Man
den MonatSeptember,- zum Gedächtnisse seines Vaters,
Germanikus nennen sollte. Hiernächst bestimmte er-seiner
Großmutter eben diejenigen Ehren, die man vorher der Livia
erwiesen hatte,'und ließ alle Nachrichten verbrennen, die
auf irgend eine Weise den Feinden -seirter Familie zum
Nachtheile gereichtes. Er weigerte sich sogar , eine Schrift
anzunehmen, wodurch eine Verschwörung grgew'-'shn'osit-
deckt werden sollte, indem er sagte, er sey sich nichts cbr-
wuß«t, wodurch er irgend eines Menschen Haß verdient
habe, und. fürchte sich daher nicht vor Anschlägen gegen
sein Leben. Er ließ die Anordnungen des August, welche
unter der vorigen Regierung vernachlässigt waren, wieder
in Ausübung bringen; verbesserte verschiedene Mißbräuche
im Staate, und strafte die Statthalter der Provinzen,
die sich bestechen ließen- aufs schärfste. Unter andern
verbannte er ben Pontius Pilatus nach Gallien-, wo die¬
ser durch einen Selbstmord seinem Leben ein Ende.machte.
Er wachte sehr genau über das Verhalten der Ritter, welche
er ihres Standes entsetzte, wenn sie irgend eines ehrlosen
Verbrechens schuldig befunden wurden. -
Er verbannte ohne Nachsicht die Erfinder abscheuliches
Vergnügungêrsi von Rom. Er versuchte- die alte-Art,
obrigkeitliche Personen durch die Stimmen deS Volks zu
erwählen, wieder herzustellen, und gab den Richtern freyeü
Ausspruch des Rechtes ohne Berufung an ihn selbst. Un¬
geachtet däs 'Testament deS Tiber durch den Senat für