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Aus der preußischen Verfussungsgeschichte.
Die Kosten des gesamten Kriegswesens des Reiches sind von allen
Bundesstaaten gemeinsam zu tragen. Soweit die Reichseinnahmen
die Reichsausgaben nicht decken, hat das Reich das Recht, von den
Bundesstaaten so viel Zuschüsse zu erheben, als zur Deckung der Reichs¬
ausgaben nötig sind (Matrikularbeiträge). Die gemeinschaftlichen Aus¬
gaben werden in der Regel nur für ein Jahr, können jedoch in be¬
sonderen Fällen auch auf eine längere Dauer bewilligt werden.
B. Aus der preußischen Verfassnnqsgeschichte.
Die Regierungsform der Mark Brandenburg war seit den ältesten
Zeiten eine monarchische. Der Markgraf, früher nur Beamter des
Kaisers, war zum erblichen Landesfürsten geworden und mit größerer
Macht ausgestattet als die andern deutschen Reichssürsten. Er hatte
die Verwaltung, die Kriegsmacht, auch das oberste Richteramt in seiner
Hand. Der Markgraf blieb Vasall des Kaisers, seine Abhängigkeit
war aber eine sehr lose und wurde im Laufe der Zeit mit dem Sinken
der kaiserlichen Macht eine immer losere. Im Innern aber war auch
er beschränkt durch die Stände. Sie wurden gebildet durch die Ver¬
treter der hohen Geistlichkeit, des Adels und der Städte, die auf ihre
Rechte (Privilegien) hielten. Ihr hauptsächlichstes Recht war das,
Steuern zu bewilligen und die Auferlegung neuer zu verweigern.
Wachsende Macht der Stände. Die Kriegsbereitschaft, in der die
Markgrafen verharren mußten, die Aufwendungen, die ihnen die stete
Erweiterung ihrer Grenzen verursachte, hatten schwere Geldausgaben
im Gefolge, zu deren Aufbringung die laufenden Abgaben nicht aus¬
reichten. Sie ließen sich von den Ständen die Bede bewilligen. Als
aber auch damit ihre Bedürfnisse nicht befriedigt wurden, verkauften
sie gegen eine Kapitalzahlung die Gefälle, die ihnen in Stadt und
Land von den Grundstücken zustanden. Damit schlachteten sie sozusagen
die Henne, die ihnen die Eier legte. Dadurch wurde ihre Verlegen¬
heit immer größer, sie mußten immer wieder um Geldbewilligungen
an die Stände herantreten. Diese waren meist sehr widerspenstig und
kurzsichtig; sie blickten über ihren nächsten Vorteil nicht hinaus, hatten
für das höhere Interesse des Landes kein Auge und keinen Sinn und
bewilligten neue Steuern oft nur, wenn ihnen neue Rechte eingeräumt
wurden. Sie erreichten dadurch eine Art von Mitregierung, die den
Kurfürsten sehr lästig wurde. Das zeigte sich schon unter der Regierung
von Albrecht Achilles, seines Sohnes Johann, besonders aber unter
Joachim II., dessen Schulden eine bedenkliche Höhe erreicht hatten.
Die Stände halfen nur, als der Kurfürst sich ihnen gegenüber ver¬
pflichtete, „keine wichtige Sache, daran des Landes Gedeihen und