Skizze
der Verfassung des Deutschen Reiches und der
preußischen Verfassung.
I.
Das Deutsche Reich (gegründet 1871).
Bundesstaat, d. h. ein aus (25) einzelnen (Bundes-)staaten
gebildeter souveräner Staat. Dazu Reichsland Elsaß-Lothringen.
Bayerns Heer selbständig verwaltet. Bayern und Württemberg
selbständige Post.
Der Kaiser (der erste deutsche Kaiser proklamiert am
18. Januar 1871).
An der Spitze der Kaiser; Artikel 11 der Reichsverfassung:
„Das Präsidium des Bundes steht dem König von Preußen zu,
welcher den Namen Deutscher Kaiser führt." Rechte des Kaisers:
1. Er vertritt das Reich völkerrechtlich (Kriegserklärung,*)
Friedensschließung, Bündnisse, Verträge).
2. Er beruft, eröffnet, vertagt und fchließt Bundesrat und
Reichstag.
3. Er ist der oberste Chef der Verwaltung des Reichs (Er¬
nennung des Reichskanzlers und der Reichsbeamten),
Gegenzeichnung und dadurch Verantwortlichkeit des
Reichskanzlers bei allen Anordnungen des Kaisers.
4. Er ist Bundesfeldherr der gesamten Landmacht (der bay¬
rischen nur im Kriege) und Oberbefehlshaber der „kaiser¬
lichen Marine."
5. Er übt im Namen des Reiches die Staatsgewalt im
Reichsland und in den Schutzgebieten aus.
*) Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
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