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Mehrzahl der in diesem Termine erschienenen Gläubiger dem
Vergleiche ansdrücklich zustimmt nnd wenn die Gesamtsumme
ihrer Forderungen wenigstens 3/i der Gesamtsumme
aller Forderungen beträgt, gilt der Zwangsvergleich als angenommen.
Sämtliche Gläubiger, also auch die, welche nicht zu dem Termin
erschienen waren oder gegen den Vergleich stimmten, erhalten ans
ihre Forderungen den versprochenen Prozentsatz und müssen auf den
Nest verzichten. Das Konkursverfahren wird eingestellt.
Strafbestimmungen. Dem Schuldner, der einen betrüge¬
rischen Bankerott herbeiführte, der Vermögensstücke verheimlichte
oder bei Seite schaffte, der keine Handelsbücher führte, obgleich er
gesetzlich dazu verpflichtet war, oder sie vernichtete, droht das Gesetz
mit Zuchthausstrafe. Sind mildernde Umstünde vorhanden, so tritt
Gefängnisstrafe nicht unter 3 Monaten ein. Ähnliche schwere Strafen
treffen diejenigen Personen, die dem Gemeinschuldner bei seinen
unehrlichen Handlungen behilflich waren, z. B. durch Verheimlichen
von Vermögensstücken, durch Anmelden einer erdichteten Forderung usw.
Unter der „Kalkulation" versteht man die Preisberechnung
einer Ware oder einer Arbeit (kalkulieren = rechnen, be¬
rechnen, überrechnen).
Arten der Kalkulation. Die Preisberechnung einer Ware oder
einer Arbeit kann erfolgen, nachdem die Ware fertiggestellt oder die
Arbeit geleistet worden ist; sie heißt dann einfache Preis¬
berechnung oder Kostenberechnung. Diese Art der Kalkulation
ist für den Geschäftsmann am leichtesten, weil ihm der Verbrauch
der Rohmaterialien und Zutaten, sowie die aufgewendete Arbeitszeit
genau bekannt sind. Schwieriger gestaltet sich die Preisberechnung
vor der Fertigstellung der Ware oder vor der Leistung einer Arbeit.
In diesem Falle spricht man von einem Kostenanschlag oder
Voranschlag.
Notwendigkeit der Kalkulation. Die letzte Art kommt heute
fast ausnahmslos in Betracht. Selbst bei recht kleinen Aufträgen,
die der Geschäftsmann erhält, wird die Frage an ihn gerichtet:
wieviel wird die Sache kosten? In den allermeisten Füllen kann er
sicher sein, daß dieselbe Frage zuvor schon anderen Meistern vorgelegt
worden ist. Größere Arbeiten werden nicht nur von Behörden,
sondern auch von Privatleuten auf dem Wege der öffentlichen Aus-
XXI.