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Kosten für die Übersendung usw. gehören, berechnet und die entsprechenden
A. U. hinzugerechnet. Schlagen wir den für das Geschäft ermittelten
Geschäftsgewinn hinzu, so erhalten wir den reellen Verkaufspreis.
Es gibt auch eine große Anzahl Gewerbetreibender, die es für
notwendig halten, den Geschüstsgewinn in Beziehung zum Verkaufs¬
preis (Umsatz) zu setzen. Hauptsächlich wird dieses Verfahren von
denjenigen beliebt, die ihre Waren vorwiegend gegen bar verkaufen
und infolgedessen mit einer ziemlich großen Tageskasse zu rechnen
haben, und von solchen, die gezwungen sind, beim Verkauf zurück¬
gesetzter Waren, bei Lieferung von Waren an Wiederverkäufer oder
ans irgend einem anderen Grunde einen bedeutenden Nachlaß (Rabatt)
zu gewähren. Tatsächlich ist der Geschäftsmann, der den Gewinn
nur vvni Selbstkostenpreis berechnet, gar zu leicht versucht, zu glauben,
daß der Gewinn auch den gleichen Prozentsatz vom Verkaufspreis
ausmache. Er rechnet sich fälschlich einen zu hohen Gewinn heraus
und wird verleitet, für sich und seine Fanülie mehr Geld zu ver¬
brauchen, als er eigentlich verbrauchen darf. Direkten Schaden würde
der Geschäftsmann sogar in den Fällen erleiden, in denen er auf
die Verkaufspreise einen erheblichen Nachlaß gewähren muß, wie beim
Verkauf „zurückgesetzter" Waren. Die Richtigkeit dieser Behauptung
wird durch folgendes Beispiel bewiesen: Ein Schreinermeister will
ein besseres Stück Möbel, welches er vor Jahren für sein Lager
gearbeitet hat, das aber nunmehr unmodern geworden ist, zum Selbst¬
kostenpreis verkaufen. Weil er bei derartigen Arbeiten mit einem
Gewinn von 250/0 (vom Selbstkostenpreis) gerechnet hat, so seht er vom
Verkaufspreis von 750 M. ebenfalls 25 % ab, das sind 187,50 M.,
und stellt den Verkaufspreis nunmehr auf 562,50 M. Daß der
Selbstkostenpreis damals schon 600 M. betrug, weiß er nicht
mehr, und so setzt er in diesem Falle 37,50 M. von seinem Ver¬
mögen zu. In allen Fällen, mag es sich um Gewährung eines Skontos,
oder mag es sich um Vorzugspreise an Wiederverküufer handeln, wird
zum mindesten große Unklarheit über die Höhe des wirklich erzielten
Gewinnes herrschen. 50% Gewinn zum Selbstkostenpreis gelegt,
sind nur 331/30/0 vom Verkaufspreise, 20% Gewinn auf den Selbst¬
kostenpreis geschlagen, sind nur 16% 0/0 vorn Verkaufspreise.
XXII.
Submission.
Darunter wird die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten, die nach
bestimmten Angaben und unter gewissen Bedingungen zu liefern sind,
zum Zwecke des Wettbewerbes an den Mindestfordernden verstanden.