Full text: Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler

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Kosten für die Übersendung usw. gehören, berechnet und die entsprechenden 
A. U. hinzugerechnet. Schlagen wir den für das Geschäft ermittelten 
Geschäftsgewinn hinzu, so erhalten wir den reellen Verkaufspreis. 
Es gibt auch eine große Anzahl Gewerbetreibender, die es für 
notwendig halten, den Geschüstsgewinn in Beziehung zum Verkaufs¬ 
preis (Umsatz) zu setzen. Hauptsächlich wird dieses Verfahren von 
denjenigen beliebt, die ihre Waren vorwiegend gegen bar verkaufen 
und infolgedessen mit einer ziemlich großen Tageskasse zu rechnen 
haben, und von solchen, die gezwungen sind, beim Verkauf zurück¬ 
gesetzter Waren, bei Lieferung von Waren an Wiederverkäufer oder 
ans irgend einem anderen Grunde einen bedeutenden Nachlaß (Rabatt) 
zu gewähren. Tatsächlich ist der Geschäftsmann, der den Gewinn 
nur vvni Selbstkostenpreis berechnet, gar zu leicht versucht, zu glauben, 
daß der Gewinn auch den gleichen Prozentsatz vom Verkaufspreis 
ausmache. Er rechnet sich fälschlich einen zu hohen Gewinn heraus 
und wird verleitet, für sich und seine Fanülie mehr Geld zu ver¬ 
brauchen, als er eigentlich verbrauchen darf. Direkten Schaden würde 
der Geschäftsmann sogar in den Fällen erleiden, in denen er auf 
die Verkaufspreise einen erheblichen Nachlaß gewähren muß, wie beim 
Verkauf „zurückgesetzter" Waren. Die Richtigkeit dieser Behauptung 
wird durch folgendes Beispiel bewiesen: Ein Schreinermeister will 
ein besseres Stück Möbel, welches er vor Jahren für sein Lager 
gearbeitet hat, das aber nunmehr unmodern geworden ist, zum Selbst¬ 
kostenpreis verkaufen. Weil er bei derartigen Arbeiten mit einem 
Gewinn von 250/0 (vom Selbstkostenpreis) gerechnet hat, so seht er vom 
Verkaufspreis von 750 M. ebenfalls 25 % ab, das sind 187,50 M., 
und stellt den Verkaufspreis nunmehr auf 562,50 M. Daß der 
Selbstkostenpreis damals schon 600 M. betrug, weiß er nicht 
mehr, und so setzt er in diesem Falle 37,50 M. von seinem Ver¬ 
mögen zu. In allen Fällen, mag es sich um Gewährung eines Skontos, 
oder mag es sich um Vorzugspreise an Wiederverküufer handeln, wird 
zum mindesten große Unklarheit über die Höhe des wirklich erzielten 
Gewinnes herrschen. 50% Gewinn zum Selbstkostenpreis gelegt, 
sind nur 331/30/0 vom Verkaufspreise, 20% Gewinn auf den Selbst¬ 
kostenpreis geschlagen, sind nur 16% 0/0 vorn Verkaufspreise. 
XXII. 
Submission. 
Darunter wird die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten, die nach 
bestimmten Angaben und unter gewissen Bedingungen zu liefern sind, 
zum Zwecke des Wettbewerbes an den Mindestfordernden verstanden.
	        
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