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Notenbank in München, die Sächsische in Dresden, die Badische in
Mannheim und die Württembergische in Stuttgart. Jede Bank ist
verpflichtet, ihre ausgegebenen Noten bei Vorzeigung sofort einzu¬
lösen. Die Reichsbank löst auch die Noten der übrigen Banken
ein. Damit die Notenbanken stets im Besitze der nötigen Einlösungs¬
mittel sind, hat man ihnen bestimmte Geschäfte verboten. Sie dürfen
1. keine Wechsel akzeptieren und
2. nicht Handel mit Wertpapieren treiben;
3. sie müssen mindestens */3 der Summe des Notenumlaufes
in Barvorrat haben, und die übrigen 2/3 müssen durch
gute Wechsel gedeckt sein;
4. müssen sie den Stand ihrer Aktiva und Passiva am 7.,
15., 23. und letzten jeden Monats und den Jahresabschluß
am Ende des Jahres im Neichsanzeiger veröffentlichen.
Tie geschäftliche Tätigkeit der Banken. Für das wirtschaftliche
Leben der Gegenwart sind die Banken die nützlichsten und unentbehr¬
lichsten Einrichtungen. Sie erleichtern die Zahlungsansgleichungen
und sorgen für die Nutzbarmachung des verfügbaren Kapitals. Die
Geschäftszweige der Banken sind mannigfach und bestehen:
1. Im Geldwechselgeschüft (Einheimisches Geld kann man gegen
fremdes und umgekehrt eintauschen);
2. im Anweisung?- und Auszahlungsgeschüft. (Dies geht genau
so vor sich wie bei Einzahlung und Auszahlung durch Post¬
anweisung) ;
3. im Effekten-Kommissionsgeschäft (siehe Handel mit Wert¬
papieren);
4. im Depositengeschäft. Dasselbe besteht darin, daß jemand
Geld, Wertpapiere oder Wertgegenstände für kürzere oder
längere Zeit einer Bank anvertraut, worüber ihm ein Depot¬
schein ausgehändigt wird. Es gibt Depositen zur Auf¬
bewahrung oder sogenannte verschlossene Depots und De¬
positen zur Aufbewahrung und Benutzung oder verzinsliche
Depots;
5. im Giro-Verkehr, welcher den wichtigstell Teil der Bank¬
geschäfte bildet (siehe bei Wechsel, Scheck);
6. im Kontokorrentgeschüft. Dieses hat Ähnlichkeit mit dem
Giro-Verkehr. Der Unterschied besteht darin, daß der Konto¬
korrentverkehr sich auf Kredit gründet;
7. im Diskontogeschäft (siehe Wechsel);
8. im Belehnnngsgeschäft (Hypothekar- oder Lombardkredit);
9. in der Vernlittluilg der Ausgabe neuer Wertpapiere (Emissions¬
geschäft).