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ausserhalb des seitherigen Berufes) mehr als etwa ein Drittel seines bisherigen
Durchschnittsverdienstes zu verdienen, eine Invalidenrente, und ohne Rücksicht
auf Erwerbsfähigkeit demjenigen Versicherten, der nach einer bestimmten
Dauer der Beitragszahlung (Wartezeit) das 70. Lebensjahr vollendet hat, eine
Altersrente (deren Bezug aber mit dem einer Invalidenrente aufhört). Für
die Bemessung dieser Renten, wie der (im wesentlichen) unter sich gleichen
Leistungen der Arbeitgeber und Arbeiter sind vier Lohnklassen aufgestellt,
denen der einzelne auf Grund des örtlichen Durchschnittslohnes seiner Arbeiter¬
klasse zugewiesen wird.
Lohnklasse
Altersrente
106,4 Mk.
184,6 „
162,8 „
191 „
wie von den
Invalidenrente
(nach der Dauer der Versicherung)
I. bis 350 Mk. Jahresarbeitsverdienst 114,7 —157 Mk.
II. mehr als 350-550 Mk. „ 124,1 —251 „
III. „ „ 550-850 „ „ 131,15-321,5 Mk.
IV. „ „ 850 Mk. „ 140,55-415,5 „
Für jede Rente trägt das Reich 50 Mk. bei, von dem,
Einzelstaaten auch ein Teil der Verwaltungskosten getragen wird. (Anspruch
auf Rückerstattung der halben Beiträge haben weibliche Versicherte, die nach
mindestens fünfjähriger Beitragsleistung in den Ehestand treten, Unter¬
bliebene Witwen und Waisen von Versicherten, die mindestens fünfjährige
Beitragszahlung geleistet und keine Rente empfangen haben.) Für die „Ein¬
führungsgeneration“ wurden, damit das Gesetz alsbald praktisch wirksam
werde, die dauernden Bedingungen in Betreff der Versicherungsdauer be¬
deutend abgemindert.
Für Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung sind bis Ende 1896
etwa 1100 Millionen Mk. aufgebracht worden, von denen etwa die Hälfte sich
in den Reservefonds und Vermögensbeständen der Berufsgenossenschaften und
der Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalten befindet.
Im Jahr 1895 betrug die Gesamtzahl der dem Gesetz vom 15. Juni 1883
(bezw. der Novelle vom 10. April 1892) entsprechenden Krankenkassen
(Gemeinde-, Orts-, Betriebs- [Fabrik-], Bau-, Innungs-, eingeschriebene, landes¬
rechtliche Kassen) 21992, der Mitglieder 7 525 524, der Erkrankungsfälle
2 703 632, der Einnahmen 145 684 520 Mk., der Beiträge und Eintrittsgelder
117 399 026 Mk., der Ausgaben 116 884116 Mk., womnter Krankheitskosten
104 822 366 Mk., davon 45 356 229 Mk. Krankengeld. Auf ein Mitglied kommen
im Durchschnitt 13,93 Mk. Krankheitskosten.
Es bestanden im Jahr 1896 zum Zwecke der Durchführung der
Unfallversicherung: 64 gewerbliche und 48 land(und forstwirtschaft¬
liche Berufsorganisationen, erstere mit 435137 Betrieben und 5 409 218
versicherten Personen, letztere mit 4813 572 Betrieben und 12 289415 ver¬
sicherten Personen, dazu 145 Reichs- und Staats-Ausführungsbehörden für
Reichs- und Staatsbetriebe (darunter 50 für die land- und forstwirtschaftliche
Verwaltung) mit 633 892 versicherten Personen, und 255 Provinzial- und
Kommunal-Ausführungsbehörden mit 56 943 versicherten Personen. Ange¬
meldet wurden 350428, entschädigt 86520 Unfälle. Entschädigungen (Renten
u. a.) wurden gezahlt oder angewiesen an 329 380 Verletzte, 32 707 Witwen
Getöteter, 60190 Kinder Getöteter, 2173 Aszendenten Getöteter; gesetzliche
Unterstützung wurde ausserdem noch bezahlt an 28503 Angehörige von Ver¬
letzten, die in Krankenhäusern untergebracht waren. Die verausgabten Ent¬
schädigungen (Renten u. a.) betragen etwa 57 350 000 Mk. (1895: 50 Millionen,
1890: 20 Millionen). Es bezogen im Jahr 1896 rund 179 500 Personen In¬
validen-, 220 800 Personen Altersrente im Gesamtbetrag von 48,4 Mil¬
lionen Mark (Invalidenrente 21 Millionen, Altersrente 27,4 Millionen). Bei¬
trags-Rückerstattungen betrugen in Fällen der Verheiratung 1,4, in Todes¬
fällen 0,5 Millionen. Die Einnahme aus Beiträgen belief sich nach Abzug