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Mittlere Geschichte Frankreichs. Il. Periode.
§. ; .13.
Verfassung der Franken.
Die Thronfolge war zwar in dem merovingischen
Königshause er bl i ch ; aber der wirkliche Thronsolger wurde
unter den Abkbmunlingen des königlichen Hauses durch Wahl
bestimmt. Die wahlfähigen Prinzen genossen das V orrech t,
daß sie allein langes , hinten in Locken herunter fallendes oder
vielmehr geflochtenes Haar tragen durften. Waren mehrere
Königssöhne vorhanden , so theilten sie das Reich , wie ein
Erbgut. (Vergl. I. Abth. §. 19. 20). Diese Theilung geschah
aber nicht immer auf einerley Weise. Waren nur zwe y Prinzen,
so bekam der Erstg eb o r ne, unter dem Nahmen Austra-
sien, diejenigen Länder, . die sich von der Loire ostwärts,
über den Rhein, bis in Deutschland erstreckten mit der Haupt-
stadt Meß; dem andern wurden, unter dem Nahmen N euer
strien, die übrigen Länder gegeben, die auf der westlichen
Seite der Loire gegen den Ocean und die Pyrenäen zu gelegen
sind ; waren aber mehrere Prinzen, so wurden aus Men-
strien mehrere Erbtheile (z. B. Orleans, Paris , Söifsöns)
für die j ün gern Prinzen gemacht. Die Töcht ex waren,
nach dem salischen Gesetee, von der Erbfolge ganz ausgeschlossen.
Gallien hatte eine Menge großer und schöner Städte;
aber die Könige blieben beständig auf dem Lande. Sie lebten
von dem Ertrage der Län dere y en, die Klodwig bey der
Eroberung des Landes als Domänen für sich und seine Nach-
kommen behalten hatte. Außer dem bezogen sie die, von den
Römern eingeführten, Zöl le des Landes, und bekamen ein
Drittheil von allen Strafgeldern, und auf den May-
Versammlungen freywillige Gaben, die theils in Gel-
de, theils in Naturalien bestanden. Sie hielten keine b es o l d e-
t en Truppen, sondern jeder Franke, dex ein Stück Landes (Sors
Salica) vom Könige erhalten hatte, mußte dafür persönli-
c< e n Kriegsdienst leisten, und nach der Größe seines Besitzes, eine
bescimmte Anzahl Reisige und Pferde mit Waffen , Proviant
und Futter mit sich ins Feld stellen, indessen seine Knechte zu