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unb mit ben Schweben in Osnabrück geschlossen. Katholiken unb Pro¬
testanten erhielten gleiche Rechte. Die Schweden bekamen Vorpommern
die Franzosen Elsaß, unb Brandenburg erhielt Hinterpommern sowie die
Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Minden.
Folgen des Krieges. Nach diesem schrecklichen Kriege sah es traurig
aus in unserem Vaterlande. Schwert, Hungersnot und Seuchen hatten
furchtbar gewütet und die Zahl der Bewohner fast auf die Hälfte ber-
m"idert. Nur allmählich konnte sich Deutschland von den tiefen Wunden
;r5tn' bie der Dreißigjährige Krieg geschlagen hatte. Aber die Macht
des Reiches war gebrochen. Die einzelnen Fürsten regierten ganz selb¬
ständig und kümmerten sich wenig um den Kaiser, dessen Gewalt nur
ein Schatten war.
In dem Maße aber, wie das Reich zurückging, erhob sich ein ein¬
zelner Staat, nämlich Brandenburg. Aus der kleinen Nordmark hervor¬
gegangen, dehnte es sich immer mehr aus und wuchs unter der glor-
reichen Regierung der Hohenzollern zum Königreich Preußen an, dessen
großer König Wilhelm I. endlich die deutschen Staaten wieder zu einem
neuen Deutschen Reiche bereinigte. 398>
Änhang.
Aus der Verfassung des Deutschen Kelchs.
, Reich, bestehend aus 26 Staaten, ist gegründet zum Schutze
* Unt> m ^lege ber Wohlfahrt des gesamten deutschen
Es regelt besonders bas Militärwesen, bie auswärtige Vertretung
Post- und Telegraphen-, Münz-, Maß- und Gerichtswesen.
Das Oberhaupt desselben ist der Deutsche Kaiser, dessen Würde erb¬
lich mit der preußischen Krone berbunden ist. Er führt den Oberbefehl
über die Land- und Seemacht, bertritt das Reich gegenüber fremden
Staaten, ernennt die Reichsbeamten, berkündet die Reichsgesetze und ist
enblich befugt, bei einem Angriffe auf bas Reich ben Krieg zu erklären.
Reichsgesetzgebung wird ausgeübt burch den Bundesrat und den
Reichstag. Der Bundesrat wird gebildet durch die Vertreter der Landes¬
regierungen, bon denen jede einen Vertreter daselbst hat; derselbe besitzt
nach^uer Größe des Gebietes eine Stimme oder mehrere. (Von den
58 stimmen kommen 17 auf Preußen.)