^18 Johann Sigismund erklärt sich für das reformirte Bekenntniß.
und mag da eine günstigere Ansicht von ihrem Bekenntniß gewonnen haben.
Vorzüglich aber soll auch die Rücksicht auf den reformirten Glauben eines
großen Theils der Bewohner der jülichschen Lande, welche er zu erwerben
bemüht war, ihn zum Uebertritt noch mehr geneigt gemacht haben: kurz, er
erklärte sich im Jahre 1613 öffentlich für das reformirte
Bekenntniß. „Schon seit acht Jahren sei er den Glaubenslehren derRe-
sormirten zugethan gewesen und fühle sich, um der Ruhe seines Gewissens
halber, gedrungen, dieses öffentlich zu bekennen, dabei er auch bis an sein
Ende standhaft verharren wolle, um fröhlich und getrost vor dem Richter¬
stuhle Christi erscheinen zu können."
Aufregung in den Marken; Unruhe in Berlin. Wir dürfen zur
Ehre des Kurfürsten annehmen, daß er wirklich vor Allem durch seine innere
Ueberzeugung in die reformirte Kirche gedrängt wurde; hätte ihn dagegen
vermeintliche Staatsklugheit besonders geleitet, so würde er bald haben ein¬
sehen müssen, daß seine Berechnung nicht durchaus richtig gewesen war. Denn
während ihm sein Uebertritt keinen erheblichen Vortheil in der jülichschen
Erbschaftsangelegenheit brachte, sah er dagegen in seinen bisherigen Landen
die größte Erbitterung über den Religionswechsel aufflammen. So wie der
Uebertritt öffentlich erklärt war, brach der Unwille der lutherischen Geist¬
lichkeit und des Volks fast überall hervor. Die Leidenschaft der Geistlichen,
unter welchen sich der frühere Lehrer des Kurfürsten, Gedicke, besonders her-
vorthat, machte sich in den heftigsten Ausfällen gegen die Reformirten Luft,
so daß sich der Kurfürst genöthigt sah, das Verketzern von den Kanzeln herab
durch ein Edict zu verbieten. Wer seinem Gewissen zu nahe getreten glaube,
dem stehe es frei, sich in andere Länder zu begeben, wo er ungestraft lästern
und verdammen könne. Um die Irrthümer der Menge über den reformirten
Glauben zn berichtigen, ließ er ein sehr mild gefaßtes Glaubensbekenntniß
veröffentlichen, und fügte bann hinzu: Dhngeachtet die reformirte Kirche sich
auf Gottes Wort allein gründe, so wollte er doch, weil ber Glaube nicht
Jedermanns Ding und Niemanden zugelassen sei, über die Gewissen zu herr¬
schen, keinen Unterthanen dazu weder öffentlich, noch heimlich wider seinen
Willen zwingen, sondern den Lauf der Wahrheit Gott allein befehlen. —
Diese Versicherung beruhigte jedoch die Lutherischen keineswegs: denn sie
fürchteten, daß der Landesherr, auch ohne Zwang anzuwenden, Mittel genug
finden würde, seinem neuen Bekenntniß nach und nach mehr Eingang zu ver¬
schaffen, und diese Befürchtungen erhielten neue Nahrung, als Johann Sigis¬
mund einen Kirchenrath aus Reformirten bildete und auch bei der Universität
Frankfurt die Lehrstühle nach unb nach mit Reformirten besetzte. Bereits
waren beshalb an mehreren Orten, besonbers in Stenbal unb Brandenburg,
bebeutenbe Unruhen ausgebrochen, als bte Stäube zum Zweck neuer Gelb-
bewilligungen versammelt werben mußten. Sie wollten sich jeboch zu ber
Bewilligung nicht verstehen, wenn sie nicht erst in Betreff ihrer religiösen
Ueberzeugung beruhigt würden. Sie erinnerten ben Fürsten nachdrücklich an
das seinem Vater unb bem Laube gegebene Versprechen, bem unveränberten
augsburgischen Bekenntniß treu zu bleiben unb verlangten bte ausschließliche
Besetzung aller Kirchenämter unb der Universität Frankfurt mit entschiedenen
Lutheranern, so wie bie Entfernung aller Calvinisten aus den Kirchen- und