Preußens Entschädigung. 425
und in eine Theilung Sachsens zu Gunsten Preußens willigen. Preußen,
welches nach allseitigen Zusagen den Werth seiner Besitzungen vor 1806
zurückerhalten sollte, trat aufs Neue die Herrschaft über fast alle seine
ehemaligen Gebiete links der Elbe an, es verzichtete dagegen auf einen
Theil seiner früheren polnischen Erwerbungen in Südpreußen und Neu-
Ostpreußen, aus Auspach und Baireuth, sowie auf Ostfriesland,
erhielt aber zum Ersätze für diese Abtretungen die Hälfte des Königreiches
Sachsen, das Großherzogthum Berg am Rheine und eine Reihe blü¬
hender Gebiete an beiden Ufern des Rheinstromes, besonders die ehe¬
maligen Trierschen und Kölnischen Besitzungen.
Die Wiener Schlußacte, durch welche die Einigung über die wesent¬
lichsten Punkte der neuen Ländervertheilung erfolgte, wurde am 9. Juni
1815 unterzeichnet, nachdem die einzelnen Staaten besondere Tractate über
die gegenseitigen Abtretungen unter einander geschlossen hatten.
Die Ländergebiete, welche Preußen auf Grund der Wiener Congreßacte
theils wiedergegeben wurden, theils neu zufielen, waren im Einzelnen folgende:
Zwischen Elbe und Rhein erhielt Preußen fast alle im Tilsiter
Frieden abgetretenen Länder wieder, mit Ausnahme von Ostfries land,
Hildesheim und Goslar, eines kleinen Streifens vom Münsterland
und von der Grafschaft Lingen. Diese Gebiete wurden mit dem gleichfalls
wiederhergestellten Königreiche Hannover vereinigt.
Dagegen erhielt Preußen als neuen Besitz in jenen Gegenden die west¬
liche Hälfte des früheren Bisthums Münster (mit der Oberhoheit über
die Grafschaften Steinfurt und Recklingshansen und über die Herrschaften
Anholt, Gehmen, Rheda u. a.), sodauu das vormals zu Köln gehörige eigent¬
liche Herzogthum Westphalen mit der alten Grafschaft Arnsberg (und
der Oberhoheit über die Grafschaft Wittgenstein), ferner mehrere ehemalige
Besitzungen des Hauses Orauien, nämlich die Grafschaft und freie Reichsstadt
Dortmund, das Fürstenthum und frühere Bisthum Corvey, das Fürsten¬
thum Siegen u. a.
Die rheinischen Lande, welche ehemals zu Preußen gehört hatten (Gel¬
dern, Mörs und ein Theil von Cleve), wurden an dasselbe zurückgegeben;
außerdem an neuen Besitzungen: die Herzogthümer Jülich und Berg
(vornehmlich als Ersatz für Anspach und Baireuth), sodann die Lande der
vormaligen geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier, sowie der freien
Reichsstädte Köln und Aachen, Theile von Luxemburg und Limburg,
das Fürstenthum Aremberg und viele ehemals pfälzische, mainzische
und rheingräfliche Besitzungen. (Diese neuen rheinischen Besitzungen
wurden mit den älteren zunächst in der Provinz Jülich-Eleve-Berg und dem
Großherzogthume Niederrhein zusammengefaßt, später in der einen
Rheinprovinz.)
Der an Preußen abgetretene Theil des Königreiches Sachsen, die grö¬
ßere Hälfte des sächsischen Staatsgebietes (373 Quadratmeilen) mit der klei¬
neren Hälfte der Einwohner (845,000) umfaßte außer dem bereits 1813
durch Blücher wieder in Besitz genommenen Cottbuser Kreise die ganze
Niederlansitz und fast die Hälfte der Oberlausitz, ferner den Wittenberger
oder Kur-Kreis (ans welchem die alte sächsische Kur haftete), dev Thüringer