Full text: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

2 Abderos — 
sicher zu ergründen. Nach mehreren Stellen Ci- 
cero's (ad Att. 4, 16, 6. 7, 7, 4. n. d. 1, 43.) 
scheint Abdera's Name zunächst ein Gemeinwesen 
bezeichnet zu haben, wo dieselbe Sache nach Privat¬ 
zwecken und den Impulsen des Augenblicks ver¬ 
schieden, ohne feste Norm, mit höchster Jnconse- 
quenz entschieden wurde. Spätere, z. B. Juv. 
10, 48. (patria vervecum) und der Arzt Galenos, 
schreiben klimatischen Einflüssen die Stupidität der 
Bewohner zn. — Vgl. K. F. Hermann, gesammelte 
Abhdlgn. S. 90—111. 370. — 2) Stadt in Hi- 
spania Bätica Wischen Malaga und Karthageua, 
vou den Phönikern gegründet. Strab. 3, 157. 
Abderos s. Abdera. 
Abdicatio, uno%r]Qvr8,ig, Verstoßung des Sohnes, 
ursprünglich eiu griechisches Institut, dann auch 
nach Rom übergegangen, obwohl in ganz anderer 
Weise. Sie bestand nämlich nur iu Verbannung 
von des Vaters Angesicht und war an sich ohne 
gesetzliche Folgen. Diese traten erst dann ein, wenn 
der Vaier damit auch die Enterbung oder Emanci¬ 
pation verband. 
Abella oder Avella, gr. ’Aßslla, eine chalki- 
dische (Justin. 20, 1, 13.) Colonie in Campanien, 
nicht weit von Nola, j. Avella vecchia, mit bedeu¬ 
tender Obstcultur, daher malifera (Verg. A. 7, 
740.), Granaten und Haselnüsse (nuces Avellanae, 
Plin. 15, 24. 16, 52.) hervorbringend. Wichtig 
für die. Kenntniß der oscischen Sprache ist der am 
Ende des vorigen Jahrhunderts daselbst gefundene 
Stein von Abella, i>er cipus Abellanus. Strab. 5,249. 
Abellmum, Stadt der Hirpiner in Samnium, 
südlich von Beneventum, später römische Colonie, 
j. Avellino. Plin. n. h. 3, 5, 9. 
Abeöna (v. abeo), römische Gottheit, welche von 
Abreisenden angeruseu wurde, während Adeöna 
die Heimreisenden beschützte. August, civ. d. 4, 21. 
Aberglaube s. Divinatio, Superstitio und 
Zauberei. 
Abii, ''Aßioi, etu skythisches Nomadenvolk, nach 
Ptolemaios in Scythia extra Imaum,schon von Ho¬ 
mer (7/. 13, 6.)neben den Galaklophagenund Hippo- 
molgen als die gerechtesten nnter den Menschen 
erwähnt. An Alexander schickten sie Gesandte. Gurt. 
7, 6, 11. Arr. 4, 1. 
Abisäres, ’Aßtaägrjg, ein Fürst der Bergindier 
im südwestl. Theile des h. Kaschmir, der Gesandte 
an Alexander d. Gr. mit der Erklärung der Unter¬ 
würfigkeit schickte und dasür deu Besitz vergrößert 
uud in seiner Familie erblich erhielt. Er starb 
um 325. Gurt. 8, 43, 13. 47, 1. 9, 1, 7. 10, 3, 
20 f. Arr. 5, 8, 3. 20, 5. it. ö. Diod. Sic. 17, 87. 
Abiiöba mons, tu "Aßvoßcc o^tj, der Schwarz¬ 
wald als Gebirge, mons Istro pater, vgl. Plin. 
n. h. 4, 12, 24. Tac. G. 1., wo er molle et de¬ 
menter editum montis iugum heißt. Die späteren 
Namen sind Marciana silva u. Rauraci montes. 
Abolitio s Process, B) Römischer, 17 ss. 
Abolla, gr. dfißoXr], aiol. d^ißölXcc st. ttva- 
ßolr), der Vorwurf des Gewandes und das Ge¬ 
wand selbst, eilt ärmelloser doppelter Umschlage- 
mantel für den Gebrauch im Kriege, Ggstz. der 
toga; bisw. auch Tracht der Philosophen, besonders 
der Cyniker (Mart. 4, 53.) und Stoiker (maior 
ab., Juv. 3, 115.). 
Abörrgines, gr. avzox&ovsg, die Ureinwohner 
eines Landes überhaupt im Ggstz. eingewanderter 
- Abnlites. 
Ansiedler speciell ein alter Volksstamm in Latinm,im 
Reatinerlande am Fnße der Apenninen. Sie wohn¬ 
ten erst in offenen Flecken, nachher in ummauerten 
Städten, und nahmen, von den Höhen herabdringend, 
den größten Theil des Landes zwischen Tiber und 
Liris, wo sie als Latiner einen eigenen Bundes¬ 
staat gründeten (Göttling, röm. Staatsv. 18.). 
Nach Sallust (Cat. 6.) gründeten sie in Verbin¬ 
dung mit den unter Aineias gekommenen Troja¬ 
nern die Stadt Rom. Rubino nimmt sie als Thal¬ 
berghöhebewohner (ab, or u. ig), Fröhner als 
Baumgeborene für Arborigenes, während Momm- 
sen sie „Vonanfanger" nennt. 
Abradätas, Aßguddrag, Fürst der persischen 
Landschaft Snfiana, kämpfte auf Seiten der Assyrier 
gegen Kyros. Beredet durch seine von den Persern 
gesangen genommene Gattin Panthea (Xcn. Cyr. 
5, l. 3.), welche Kyros vor Beleidigungen geschützt 
hatte, schloß er sich diesem an. Im Kampfe des 
Kyros gegen Lydien fand er seinen Tod (Xen. Cyr. 
6, 1, 46.). Seine Gattin tödtete sich aus Schmerz 
darüber. Beider Leichen ließ Kyros mit großen 
Ehren bestatten und errichtete ihnen einen Grab¬ 
hügel mit einer Inschrift in syrischer Sprache aus 
einer Säule. Das. 7, 3, 5 s. 
Abraxas auch dßgaadg) findet sich 
als Umschrift aus geschnittenen Steinen (Abraxas- 
gemmen) ans dem zweiten Jahrh, uud den fol¬ 
genden it. C,, welche Darstellungen theils ägypti¬ 
scher Gottheiten, theils mystischer Gestalten enthalten, 
ncintentl. eines menfchl. Rumpfes mit Armen, einem 
Hahnenkopfe und Schlangenfüßen. Sie scheinen als 
Amulete getragen zu sein. 
Abrokömas, ’Jßeoxoi.iag, Satrap vou Phoi- 
nikien, öffnete aus Feigheit, vielleicht auch aus 
Verrätherei, dem jüngern Kyros die Kilikischen 
Pässe, sowie den Uebergang über den Euphrat. 
Xen. Anab. 1, 4, 5. 18. 7, 12. 
Absentia. Das Herkommen schloß Abwesende 
von der Bewerbung um Ehrenstellen aus, allein 
nicht von der Wahl, und so wurden zuweilen Ab¬ 
wesende in den Eomitien gewählt, theils wenn sich 
Niemand beworben hatte, theils wenn man Je¬ 
manden für geeigneter hielt als die ambirenden 
Kandidaten, oder wenn die Tüchtigsten bei dem 
Heere waren it. s. w. Diese verschiedenen Fälle 
s. Liv. 4, 42. 8, 22. 10, 9. 22. 23, 24. 24, 9. 
43. 26, 18. 22. 26. 31, 50. Plut. Mar. 11. 12. 
Cic. r. p. 5, 11. de lege agr. 2, 9. Das Be¬ 
werben Abwesender verbot Pompejns ausdrücklich 
in seiner lex de magistratibus. Liv. ep. 108. Suet. 
Caes. 28. Jul. Cäsar wurde dnrch die lex Caelia von 
diesem Gesetz dispensirt. — Ueber die proceffuali- 
schcn Folgen der Abwesenheit s. Contumacia. 
Abstinendi beneficium s. Erbrecht, II) rö - 
misch es, 5 ff. 
Absyrtos s. Argonauten, 5. 
Abulltes, ’Aßovlnrig, Satrap des DareiosKodo- 
mannos in der Landschaft Su''ana. Als Alexander 
der Große heranrückte, sandte er ihm seinen Sohn 
entgegen und unterwarf sich ihm freiwillig, ward 
dafür auch in seiner Satrapie bestätigt. Als er 
aber während Alexanders Feldzug nach Indien 
für das Herr schlecht sorgte und dasselbe Mangel 
leiden ließ, wurde er aus des Königs Befehl nach 
der Rückkehr desselben mit dem Tode bestraft. 
Gurt. 5, 8, 8., s. das. Mützell, und 9, 17. Arr. 
3, 16, 4. 7, 4, 1. Diod. Sic. 17, 65.
	        
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