Full text: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

796 Obelos- 
neben zerbrochen auf dem Boden liegend. — Vgl. 
Hdt. 1, 111. 170. Plin. 86, 8, 14 ff. 
Obelos, oßsXoe, eigentlich ein Spieß, gram¬ 
matischer Kunstausdruck zur Andeutung einer ver¬ 
dächtigen oder unechten Stelle, Verses u. s. w. 
mittelst einer liegenden Linie; oßeXcfriv, oßslt,- 
<7|udg, notare locum, notatio loci spurii. S. 
Notae. 
Obligatio, das Verhältniß zwischen 2 Perso¬ 
nen , von denen die eine, creditor, einen Rechts¬ 
anspruch an die andere, debitor, hatte. Es gab 
obligationes civiles und naturales, jene von dem 
Civilrecht (z. B. nexum, stipulatio), diese von 
dem ins gentium anerkannt und von den Pere- 
grinen angewandt, bis sie wegen der geringeren 
Formalitäten unter dem Schutze der Prätoren 
anch in das römische Leben übergingen. 
Obnuntiatio. Bei öffentlichen Staatshandlun¬ 
gen, vornehmlich Wahl- und anderen Comitien, 
bekam der Augur von dem Magistratus die Auf¬ 
forderung der spectio. Die Ankündigung dessel¬ 
ben, ob die Götter das Vorhaben begünstigten 
oder nicht, hieß nuntiatio, der letztere Fall 
obnuntiatio mit den Worten: alio die. Cic. 
Phil. 3, 32. legt). 2, 12. Dieselbe Erklärung 
konnten auch die höheren Magistrate und die 
Volkstribunen abgeben und dadurch Aufschub der 
Comitien bewirken, s. Lex Aelia und Fufia. 
OßoXöq, s. Münzen, 1. 
OßoXoq vsxQov s. Bestattung, I. 
Oß(>if.io7i(CTQ?] s. Pallas Athene, 1. 
Obrimos,' ’Üßgi/xog, l) einer der 50 Söhne 
des Aegyptos. — 2) ein griechischer Redner, ohne 
Zweifel ans späterer Zeit, ans dessen Reben 
Stobaios einige Bruchstücke erhalten hat. 
Obrogatio, die Abänderung eines Gesetzes 
durch ein anderes. Cic. r. p. 3, 22. Phil. 1, 9. 
Obsecratio s. Supplicatio. 
Obsequens, Julius, wahrscheinlich um die 
Mitte des 4. nachchristlichen Jahrhunderts, ist 
Verfasser einer dürftigen Compilation aus Livius 
über die Wundererfcheinnngen zu Rom, Prodi- 
giorum liber, wovon wir den Abschnitt von 
249—12 v. C. noch haben. — Ansgg. von Schef- 
fer (1679), Oudendorp (1720), Kapp (1772), die 
beste von O. Jahn (zugleich mit den Periochae 
des Livius, 1853). 
Obsiguatio, die Ver- und Besiegelung vermit¬ 
telst des in Wachs oder creta abgedrückten Siegel¬ 
ringes. Briefe und Urkunden wurden vorher mit 
einem Faden (linum) umwunden. Rechtliche An¬ 
wendungen der obsignatio schriftlicher Urkunden 
werden erwähnt bei den tabulae nuptiales, Schuld¬ 
scheinen, Testamenten und bei Zeugnissen im 
Proceß. 
ObucÖla, ’OßovKolu, oder Obulcula, Stadt 
in Hispania Bätiea aus der Straße von Hispalis 
nach Emerita oder Cordnba; j. Monelova. Caes. 
b. Alex. 57. — Verschieden davon ist Obulco, 
’Oßolvxcov, ein römisches Municipinm in dem¬ 
selben Theile Hispaniens, etwa 300 Stadien in 
östlicher Richtung von Corduba entfernt, zu dessen 
Gerichtssprengel es gehörte; j. Poreuua. Strab. 
3, 141. 160. 
Occupatio, eine aus dem ius gentium ent¬ 
lehnte Eigenthumserwerbung, das Ergreifen her¬ 
renloser Sachen und Wesen (Sklaven, Thiere). 
Auch das Besitzergreifen der feindlichen Sachen, 
- Ocreae. 
namentlich der eroberten Ländereien, hieß oc- 
cupare. 
Oceänus f. Okeanos. 
Ocellus Lucäims s. Okellos. 
Oceluni, ’&y.elov, Stadt der Grajoceli in den 
grafischen Alpen (Caes. b. g. L, 10 ) an der Straße 
von Angnsta Taurinorum nach dem jenseitigen 
Gallien (Strab. 4, 179.), nach Napoleon das i 
Usfeau. 
Oclia, Vxri, Maffengebirge im südlichsten Theile 
von Eiiboin, dessen höchster Gipfel (j. Hagios 
Elias) 1404 Meter hoch ist,1 mit bedeutenden 
Marmorbrüchen. Strab. 10, 445. Auf einer klei¬ 
nen Fläche unweit des höchsten Gipfels steht ein 
uraltes Gebände, vermuthlich ein Tempel der 
Hera, das die älteste, einfachste Form des griech. 
Tempelgebäudes zeigt. 
Ochlokratie s. Staatsformen, 2. 
Ochos, l) ’Ö^off, ein Fluß des inneren Asiens, 
dessen Lauf die Alten verschieden angeben. Dies 
kommt daher, weil das Wort Ochos in der Pehlvi- 
sprache „Fluß" bedeutet, also aus mehrere Ströme 
übertragen werden konnte. Der Ochos des Stra- 
bon (11, 509 ff.) entspringt auf dem Paropamisos 
und fließt durch Hyrkanien ins kaspische Meer; 
es ist der heutige Tedjen oder der Hmrud, der 
noch jetzt beide Namen führt. Der Ochos des 
Ptolemaios durchströmt Baktrien, dessen westlicher 
Grenzfluß er ist, und fällt in den Oxos; es ist 
wahrscheinlich der Murghab. Eine Vereinigung 
beider Ansichten scheint möglich, wenn man an¬ 
nimmt, daß die Alten den Ochos (Tedjen) mit 
Margos (Murghab) vereint in den Oxos (Gihon) 
fallen und so ins kaspische Meer strömen ließen; 
vgl. Oxos. — 2) griechischer Name, ins¬ 
besondere Beiname des Königs Artaxerxes III., s. 
Artaxerxes, 3. 
Ocnus, Sohn des Tiberis und der Mauto, der 
Tochter des Teiresias, oder einer Tochter des He¬ 
rakles, einer Seherin. Er soll Mantua erbaut 
und nach seiner Mutter benannt haben. Verg. A. 
10, 198. Er wird auch Sohn oder Bruder des 
Auletes, des Gründers von Perusia, genannt und 
Gründer von Felsina, dem nachmaligen Bononia. 
Ocreae, v-vr^itSs?, Beinschienen, Beinharnische, 
von Leder und kleinen Metallplatten oder aus halb- 
gebogeueu dünnen, biegsamen Erz- oder Zinnplatten, 
die im Inner« mit Leder gefüttert waren, das 
Schienbein bedeckend und hinten um die Wade 
zusammengeschnallt, gewöhnlich aber nur um das 
im Kampfe vorangestellte Bein, bei den liastati 
und principes (Veg. 1, 20.) unt das rechte, da¬ 
gegen für die mit dem Wurfspieß kämpfenden um 
das linke gelegt. Die unteren Riemen oder Schnal¬ 
len zur Befestigung an den Kuöchelu hießen bei
	        
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