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neben zerbrochen auf dem Boden liegend. — Vgl.
Hdt. 1, 111. 170. Plin. 86, 8, 14 ff.
Obelos, oßsXoe, eigentlich ein Spieß, gram¬
matischer Kunstausdruck zur Andeutung einer ver¬
dächtigen oder unechten Stelle, Verses u. s. w.
mittelst einer liegenden Linie; oßeXcfriv, oßslt,-
<7|udg, notare locum, notatio loci spurii. S.
Notae.
Obligatio, das Verhältniß zwischen 2 Perso¬
nen , von denen die eine, creditor, einen Rechts¬
anspruch an die andere, debitor, hatte. Es gab
obligationes civiles und naturales, jene von dem
Civilrecht (z. B. nexum, stipulatio), diese von
dem ins gentium anerkannt und von den Pere-
grinen angewandt, bis sie wegen der geringeren
Formalitäten unter dem Schutze der Prätoren
anch in das römische Leben übergingen.
Obnuntiatio. Bei öffentlichen Staatshandlun¬
gen, vornehmlich Wahl- und anderen Comitien,
bekam der Augur von dem Magistratus die Auf¬
forderung der spectio. Die Ankündigung dessel¬
ben, ob die Götter das Vorhaben begünstigten
oder nicht, hieß nuntiatio, der letztere Fall
obnuntiatio mit den Worten: alio die. Cic.
Phil. 3, 32. legt). 2, 12. Dieselbe Erklärung
konnten auch die höheren Magistrate und die
Volkstribunen abgeben und dadurch Aufschub der
Comitien bewirken, s. Lex Aelia und Fufia.
OßoXöq, s. Münzen, 1.
OßoXoq vsxQov s. Bestattung, I.
Oß(>if.io7i(CTQ?] s. Pallas Athene, 1.
Obrimos,' ’Üßgi/xog, l) einer der 50 Söhne
des Aegyptos. — 2) ein griechischer Redner, ohne
Zweifel ans späterer Zeit, ans dessen Reben
Stobaios einige Bruchstücke erhalten hat.
Obrogatio, die Abänderung eines Gesetzes
durch ein anderes. Cic. r. p. 3, 22. Phil. 1, 9.
Obsecratio s. Supplicatio.
Obsequens, Julius, wahrscheinlich um die
Mitte des 4. nachchristlichen Jahrhunderts, ist
Verfasser einer dürftigen Compilation aus Livius
über die Wundererfcheinnngen zu Rom, Prodi-
giorum liber, wovon wir den Abschnitt von
249—12 v. C. noch haben. — Ansgg. von Schef-
fer (1679), Oudendorp (1720), Kapp (1772), die
beste von O. Jahn (zugleich mit den Periochae
des Livius, 1853).
Obsiguatio, die Ver- und Besiegelung vermit¬
telst des in Wachs oder creta abgedrückten Siegel¬
ringes. Briefe und Urkunden wurden vorher mit
einem Faden (linum) umwunden. Rechtliche An¬
wendungen der obsignatio schriftlicher Urkunden
werden erwähnt bei den tabulae nuptiales, Schuld¬
scheinen, Testamenten und bei Zeugnissen im
Proceß.
ObucÖla, ’OßovKolu, oder Obulcula, Stadt
in Hispania Bätiea aus der Straße von Hispalis
nach Emerita oder Cordnba; j. Monelova. Caes.
b. Alex. 57. — Verschieden davon ist Obulco,
’Oßolvxcov, ein römisches Municipinm in dem¬
selben Theile Hispaniens, etwa 300 Stadien in
östlicher Richtung von Corduba entfernt, zu dessen
Gerichtssprengel es gehörte; j. Poreuua. Strab.
3, 141. 160.
Occupatio, eine aus dem ius gentium ent¬
lehnte Eigenthumserwerbung, das Ergreifen her¬
renloser Sachen und Wesen (Sklaven, Thiere).
Auch das Besitzergreifen der feindlichen Sachen,
- Ocreae.
namentlich der eroberten Ländereien, hieß oc-
cupare.
Oceänus f. Okeanos.
Ocellus Lucäims s. Okellos.
Oceluni, ’&y.elov, Stadt der Grajoceli in den
grafischen Alpen (Caes. b. g. L, 10 ) an der Straße
von Angnsta Taurinorum nach dem jenseitigen
Gallien (Strab. 4, 179.), nach Napoleon das i
Usfeau.
Oclia, Vxri, Maffengebirge im südlichsten Theile
von Eiiboin, dessen höchster Gipfel (j. Hagios
Elias) 1404 Meter hoch ist,1 mit bedeutenden
Marmorbrüchen. Strab. 10, 445. Auf einer klei¬
nen Fläche unweit des höchsten Gipfels steht ein
uraltes Gebände, vermuthlich ein Tempel der
Hera, das die älteste, einfachste Form des griech.
Tempelgebäudes zeigt.
Ochlokratie s. Staatsformen, 2.
Ochos, l) ’Ö^off, ein Fluß des inneren Asiens,
dessen Lauf die Alten verschieden angeben. Dies
kommt daher, weil das Wort Ochos in der Pehlvi-
sprache „Fluß" bedeutet, also aus mehrere Ströme
übertragen werden konnte. Der Ochos des Stra-
bon (11, 509 ff.) entspringt auf dem Paropamisos
und fließt durch Hyrkanien ins kaspische Meer;
es ist der heutige Tedjen oder der Hmrud, der
noch jetzt beide Namen führt. Der Ochos des
Ptolemaios durchströmt Baktrien, dessen westlicher
Grenzfluß er ist, und fällt in den Oxos; es ist
wahrscheinlich der Murghab. Eine Vereinigung
beider Ansichten scheint möglich, wenn man an¬
nimmt, daß die Alten den Ochos (Tedjen) mit
Margos (Murghab) vereint in den Oxos (Gihon)
fallen und so ins kaspische Meer strömen ließen;
vgl. Oxos. — 2) griechischer Name, ins¬
besondere Beiname des Königs Artaxerxes III., s.
Artaxerxes, 3.
Ocnus, Sohn des Tiberis und der Mauto, der
Tochter des Teiresias, oder einer Tochter des He¬
rakles, einer Seherin. Er soll Mantua erbaut
und nach seiner Mutter benannt haben. Verg. A.
10, 198. Er wird auch Sohn oder Bruder des
Auletes, des Gründers von Perusia, genannt und
Gründer von Felsina, dem nachmaligen Bononia.
Ocreae, v-vr^itSs?, Beinschienen, Beinharnische,
von Leder und kleinen Metallplatten oder aus halb-
gebogeueu dünnen, biegsamen Erz- oder Zinnplatten,
die im Inner« mit Leder gefüttert waren, das
Schienbein bedeckend und hinten um die Wade
zusammengeschnallt, gewöhnlich aber nur um das
im Kampfe vorangestellte Bein, bei den liastati
und principes (Veg. 1, 20.) unt das rechte, da¬
gegen für die mit dem Wurfspieß kämpfenden um
das linke gelegt. Die unteren Riemen oder Schnal¬
len zur Befestigung an den Kuöchelu hießen bei