NN % 1813 bis auf die gegenwärtige Zeit. 155
Eröffnung des deutschen Bundestages 13*6.
Arn 5. Nov. iZi6 wurde der Bundestag zu -3i6.
Frankfurt eröffnet. Die nächste Aufgabe desselben
war die Feststellung und nähere Bestimmung der
durch die Bundesacte angeordneten neuen Ver¬
hältnisse. Das Wichtigste, was bisher in dieser
Hinsicht geschehen ist, betrifft die auswärtigen
Verhältnisse des deutsclM Bundes, wonach sich
dieser für eine selbstständige europäische
Macht erklärt hat, und die künftige Wehrord¬
nung. Das Bundesheer wird aus 300,000
Mann bestehen, von einem durch die Bundesver¬
sammlung erwählten Oberfeldherrn befehliget
werden, und in zehn Corps getheilt sein, von de¬
nen Oestreich drei, Preußen eben so viel, Baiern
eins, und die übrigen Bundesstaaten die noch feh¬
lenden drei zusammen stellen sollen. Auch ist der
Bundesversammlung die Schlichtung der Strei¬
tigkeiten der Bundesglieder unter einander über¬
tragen, und unter dem 20. Scpt. iZig durch iq 19
einen vorläufigen Beschluß die Art und Weise
bestimmt worden, wie im Falle der Weigerung
einzelner Bundesglieder, sich den Beschlüssen der
Versammlung zu unterwerfen, verfahren werden
soll. . * .
Landständische Verfassungen.
In dem dreizehnten Artikel der Bundesacte
war auch die Errichtung landständischerVer-
fassungen in allen deutschen Bundesstaaten
verheißen worden. Dieses Versprechen wurde bei
dem seit der französischen Revolution allgemein
in Europa verbreiteten Verlangen nach größerer
bürgerlicher Freiheit auch vom deutschen Volke
mit großer Bewegung aufgenommen, und mehrere
deutsche Fürsten/ wie der Großherzog von Sach-